Anfang des Jahres habe ich geplant, meine DSL- und Festnetzflat von 1&1 zu Vodafone zu wechseln. Mein bisheriger Vertrag bei 1&1 ist zum 24. 03. 2010 genau zwei Jahre gelaufen. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen muss ich für einen Vertragswechsel bis zum 14. 01. 2010 gekündigt haben.
Den neuen Vertrag habe ich bei Vodafone Anfang Januar abgeschlossen und auch mehrmals auf meine Kündigungsfrist vom 14. 01. hingewiesen. Der Portierungsauftrag mit der darin enthaltenen Kündigung ging am 07. 01. bei Vodafone ein und auf mehrmaliges Nachfragen bei der Vodafone Hotline bestätigte man mir, dass er auch fristgerecht an 1&1 weitergleitet wurde.
Bis dato ist nichts passiert und letzte Woche erreichte mich ein Schreiben von Vodafone, in dem man mir mitteilte, dass 1&1 sich querstellt, weil die Kündigungsfrist abgelaufen sei und ein frühester Vertragswechsel erst wieder zum 24. 03. 2011 möglich ist.
Eine Anfrage bei 1&1 ergab, dass 1&1 den ersten Portierungsauftrag am 31. 05. von Vodafone erhalten habe. Hierzu schickte man mir den entsprechenden Faxbeleg. Auf diesem Portierungsauftrag ist nachträglich von Vodafone der Eintrag für den bisherigen Provider von "1&1" auf "Broadcom" abgeändert worden?
Vodafone hingegen kann den Beleg mit dem Datum, wann mein initialer Portierungsauftrag an 1&1 weitergeleitet wurde, (noch) nicht ausfindig machen. Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der neue Provider vom Kunden zwar den Portierungsauftrag fristgerecht erhalten, diesen aber nicht rechtzeitig an den alten Provider weitergeleitet hat? Darf Vodafone ein von mir unterschriebenes Dokument nach meiner Unterschrift nachträglich abändern?
Meine Forderung an Vodafone D2:
Vodafone soll die Kosten für das Herauskaufen meines um ein Jahr verlängerten 1&1 Vertrages tragen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Vodafone hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie meinen Portierungsauftrag "wie vereinbart am 23.01. erstmals an 1&1 weitergeleiten haben". Somit habe ich nun die schriftliche Bestätigung, dass Vodafone die Kündigungsfrist versäumt hat. Ich werde mich nun an den Verbraucherschutz wenden und die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Dieses Antwortschreiben habe ich heute an Vodafone geschickt:
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Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Juli 2010 und für die darin enthaltene schriftliche Bestätigung, dass Sie meinen Portierungsauftrag erstmals am 23. Januar 2010 an 1&1 gestellt hatten.
Auch wenn 1&1 aussagte, keinen Portierungsauftrag vom 23. 01. vorliegen zu haben, war die Kündigungsfrist vom 14. 01. 2010 zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. Den dringenden Hinweis auf diese Frist hatte ich Ihrer Hotline proaktiv kurz nach dem Eingang des unterschiebenen Auftrages mitgeteilt, mit der Bitte, den Portierungsauftrag vom 07. 01. 2010 vor dieser Frist einzureichen. Schade, dass Sie dem nicht nachgekommen sind.
Aus diesem Sachverhalt bleibt meine Forderung bestehen, Vodafone möge mich aus dem um ein Jahr verlängerten 1&1 Vertrag herauskaufen. Ich stehe bereits in engem Kontakt mit dem Verbraucherschutz und werde mich, sollten Sie meiner Bitte nicht nachkommen, dort mit Rechtshilfe intensiv dafür einsetzen, dass meine Forderung erfüllt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Willkommen im Club. Warte auch schon seit drei und halb Monaten auf die Bearbeitung der Portierung zwischen 1&1 und Vodafone. Offensichtlich haben beide Seiten keine Ahnung vom Tuten und Blasen.
Ich habe es aufgegeben, Vodafone hat sich extrem unkooperativ gezeigt.