Sehr geehrte Leser dieser Beschwerde,
wir sind traurig, unzufrieden, unglücklich, krank geworden u. v. m. Wenn wir eines gelernt haben, in den letzten Jahren: kein Politiker, kein Beamter, kein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hilft einem Menschen, welcher ALG II Zahlungen erhält. Unser Tiefpunkt begann im JobCenter Pankow am 14. 07. 2008.
Ehemann befristeter Arbeitsvertrag bis 30. 09. 2008 Zeitarbeiter, Ehefrau kein Einkommen, ergänzend zum Lohn (Mann) ALG II.
Unsere Aktenzeichen im Sozialgericht Berlin
Az.: S 129 AS 37439/08 ER lt. Klage vom 01. 12. 2008, Az.: S 129 AS 3185/09 lt. Klage vom 03. 02. 2009 umgewandelt später in Az.: S 78 AS 6066/09, Erörterung heute am 15. 07. 2010 um 11:15 Uhr.
Unsere Petitionen Bundestag Pet 4-16-11-81503-047029
Unsere Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Az. : PG-BA-96 - Bxxx, Az IIb6 - 96 - Axxx/8311
Staatsanwaltschaft Berlin, Gesch. -Nr. 34 Js 5753/08
Lt. Landessozialgericht NRW Az.: L 7 AS 81/09 folgende Entscheidung:
Hartz IV: Zuschläge sind nicht anrechenbar
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind als zweckbestimmte Einnahmen nicht von Sozialleistungen nach dem SGB II abzuziehen.
Das JobCenter Pankow schreibt aber nein, auch diese Zuschläge vom monatlichen Lohn anrechenbar auf ergänzendes Hartz IV.
Lt. Webseite: Sozialhilfe.de unter Berechnung Arbeitslosengeld II kommt ein anderer Betrag raus, wenn wir alle Daten korrekt eingeben, welcher an uns ERGÄNZEND zu zahlen ist, als das Job Center Pankow ausrechnet.
Bei unserer Erörterung heute: Einladung mit Einschreiben zum Termin - Sie müssen persönlich erscheinen, ging es um vermeintlich zu viel gezahltes ergänzendes ALG II vom Job Center an uns, als auch wir haben 2x im Jahr 2008 keine Zahlung ALG II per 30. /1. trotz aktuellen Bewilligungsbescheides erhalten, hatten dadurch Rückbuchung von Abbuchungen, welche uns wieder belastet wurden auf Konto.
Beim zweiten Mal gleich drei Monate später wieder - genau Weihnachten - mußten wir beide zum Arzt: wir klagten ebenfalls ein vom Sozialgericht diese entstandenen Kosten. Das Sozialgericht hat vom 03. 02. 2009 bis heute gebraucht, um uns mitzuteilen in der Erörterung, dass die von uns geforderten Kosten wie Rückbuchungsgebühren Arztkosten Quartalsgebühren usw. NICHT in dieser Klage erörtert werden auch nicht einzuklagen sind, sondern für Entschädigung ein Zivilgericht zuständig ist. UNGLAUBLICH, aber WAHR!
Warum hat uns das Sozialgericht nicht nach Eingang unserer Klage sofort mitgeteilt, dass uns entstandene Kosten (Entschädigung) nur bei einem Zivilgericht eingeklagt werden können? Denn genau darauf hofften wir bei unserem Termin am 15. 7. 2010, Erwartungen, dass das Job Center nun endlich auf ihre Fehler verwiesen wird. Kostenübernahmeantrag wurde vom Job Center abgelehnt.
Der netto Lohn auf Bescheinigung für das Job Center Pankow entsprach nicht dem netto Lohn auf unserem Konto, da die Zeitarbeitsfirma Beträge vom netto Lohn abzog, für Arbeitsbekleidung, welche der Arbeitnehmer selber zu tragen hatte.
Unsere Kontoauszüge und ein Video vom 03. 02. 2008 (kein Essen im Haus) usw. von der Wohnung - keine Einsicht des Sozialgerichts an diese Dokumente - Job Center Pankow hat alles richtig gemacht, egal ob zwei Monate komplett kein ALG II gezahlt, erst zehn Tage später nach Klage beim Sozialgericht, wir müssen unseren Vermieter vertrösten mit der Miete (Scham) - KEIN einziges Wort der Entschuldigung vom Job Center Pankow.
Wir haben uns heute vor lauter Wut, Druck, Nerven, Papierverschwendung, Zeitverschwendung u. v. m. hinreißen lassen und die Klage zurück genommen! Und werden jetzt (wovon?) monatlich Raten an das Forderungsmanagement Berlin zurück zahlen.
Ich persönlich bin krank, erschöpft, habe sehr lange und viel und schwer gearbeitet (55 Jahre) und verstehe die Arbeit der o. g. Mitarbeiter schon lange nicht mehr. Ich konnte bei Geburten NUR 20 Wochen damals zu Hause bleiben, sonst wäre mein Arbeitsplatz verloren gegangen und bekomme für drei Kinder nur so viel angerechnet zur Rente (wenn ich sie überhaupt erreiche) wie heute eine Frau mit einem Kind! Gerecht? Nein!
Ich habe vor meiner Krankschreibung vom 01. 12. 2008 mich immer selber um Arbeit bemüht: 1 Euro Job sechs Monate im Altenheim für 165 Euro, über ein Jahr Babysitting für 147 Euro pro Monat, Werbung ausgetragen für tatsächlich Cents pro Monat usw. Man kann gar nicht alles schreiben - vier dicke Aktenordner liegen hier auf dem Tisch, allein nur seit dem 14. 07. 2008.
MEINE Frage wäre da noch, ob ich mich von meinem Mann trennen soll, denn sein Lohn reicht für ihn, wenn er sich eine billige Bruchbude (gibt´s genug davon in Berlin) anmietet, seine Kosten selber trägt, dann reicht´s immer noch für Essen. Und er ist weg vom Job Center! DANN muß mir das Job Center wieder meine gesamten Kosten tragen: Miete + 351 Euro und für mich reicht´s auch gerade so, da ich sehr bescheiden bin. Ich frage diese Regierung heute: Wollen Sie das? Trennung aus sozialen Gründen!
Das Schlimmste ist: Wer nicht selbst in so einer Misere lebt - KANN ES SO WIE SO NICHT NACHVOLLZIEHEN!
Meine Forderung an Landessozialgericht Berlin-Brandenburg:
Erstattung unserer gesamten Kosten, welche wir NICHT verursacht haben. Einheitliche Gesetze für jederman.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 14
Da ich diese Beschwerde im Formular nicht berichtigen kann: Das Video ist vom 03. 12. 2008!
Sorry, aber der Text ist so verwirrend geschrieben, dass der Inhalt nicht klar rüberkommt.
Ich verstehe hier leider auch nicht viel, vielleicht könnten Sie nochmal kurz und knapp versuchen zu erklären, was Sache ist!
Unsere Kontoauszüge und ein Video vom 03. 02. 2008 (kein Essen im Haus). Schonmal dran gedacht, die Videokamera zu verkaufen, um Essen zu haben? Ansonsten habe ich das Gefühl, Sie haben noch nicht mal einen Anwalt? Bei ergänzenden Hartz 4 Leistungen würden Sie für den sogar noch Gerichtskostenbeihilfe bekommen.
Hallo H. M. ,
warum kommentieren Sie aus dieser Sicht?
Schön mal daran gedacht, dass man einen Bekanntenkreis hat und sich bestimmte Dinge ausborgen kann?
Kann ich so nicht nachvollziehen - man muß nicht Leid noch oben drauf setzen.
Hallo aus Hamburg,
Ihre Frage ist eigentlich, ob Sie sich aus finanziellen Gründen von Ihrem Mann getrennt Leben sollten? Dem würde ich zustimmen! Denn ich habe den Eindruck, es würde sich besser leben (überleben).
Allerdings würde auch viel Zeit vergehen, bis der Status getrennt lebend oder "geschieden" zum Tagen kommt, aber Sie haben Anspruch auf Kostenhilfe und die Akten von Ihnen bestehen ja bereits.
Ich kann Ihnen wegen der Zuschläge eigentlich nur sagen, daß zur Abrechnung Ihres Einkommens nur der Bruttolohn berechnet wird und Zuschläge nicht. Das sind die bösen Fallen von Arbeitgebern, wenn Sie einem Arbeitnehmer einen Lohnvertrag anbieten.
Fakt ist, da gebe ich Ihen Recht, daß Sie allein in der Misere stecken, wenn man in solchem Prozess erstmal drin ist und man keine Hilfe bekommt.
Früher bekam man Arbeitlosenhilfe oder Sozialhilfe und auch Zuschüsse, wenn nötig! Aber der Staat oder die Leute, die meinen, sich als Staat ausgeben zu müßen, behandeln Bedürftige wie Bittsteller.
Wer bezahlt eigentlich Ihre Internetflat? Ich glaube, ich setze mich auch auf den faulen H.
Guten Tag,
mein Mann ist auch ein blöder Arbeiter und zahlt natürlich unser Internet. Für Juni 2010 (Vollzeit in Schichten) 803 Euro Nettolohn!
Und ich war über 30 Jahre eine blöde Arbeiterin - was soll diese respektlose Diskussion?
Dass laut der Webseite und dem ALG II Rechner ein anderer Betrag rauskommt, liegt unter anderem daran: In vielen Bundesländern ist der Mietspiegel gestiegen, jedoch wurde der Mietspiegel seitens der ARGE nicht angepaßt. Aber das ist nur einer von vielen Gründen.
Was Sie noch unternehmen können:
1. Bei der zuständigen Gemeinde Antrag auf Wohngeld stellen. Bearbeitungszeit dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
2. Machen Sie einen Termin bei der Caritas. Die Sozialarbeiter kennen sich mit den Rechten und Gesetzten bestens aus, und können Ihnen gegebenenfalls auch finanziell unter die Arme greifen.
Nein, leider nicht gelöst - ich erwarte von Behörden schon lange keine Gerechtigkeit mehr, obwohl es für alles in unserem Land Gesetzbücher gibt - nur nach außen - ich erwarte eine Stellungnahme vom Sozialgericht, warum uns in fast zwei Jahre nicht mitgeteilt wurde, dass der abgelehnte Kostenübernahmeantrag zivilrechtlich einzuklagen ist - uns ABER erst zum Erörterungstermin mitgeteilt wurde!
Nein, das Sozialgericht Berlin ist nicht mit mir in den Dialog getreten.
"Von Ein blöder Noch Arbeiter Wer bezahlt eigentlich Ihre Internetflat? "Wenn ich so was lese, werde ich arg sauer. Welches Recht nehmen Sie sich eigentlich heraus, zu behaupten, dass die Dame sich auf den faulen Hintern setzt? Frechheit! Es gibt Schicksalsschläge im Leben, die man nicht beeinflussen kann. Und so wie H. Frau B. es hier schildert, hat sie sich nun wirklich stets um Arbeit bemüht und was sie jetzt will, ist ein wenig Unterstützung. Inhaltlich habe ich sehr wohl verstanden, worum es geht. Also lieber "von Ein blöder Noch Arbeiter", sinnlose Beiträge wie der Ihre sind verzichtbar und zudem wäre ich mit solchen Äußerungen sowie "Beschuldigungen" sehr vorsichtig.
H. Frau B.: Bleiben Sie stark und am Ball. Kämpfen Sie für Ihr Recht. Und notfalls müssen Sie keine zwischenmenschliche Trennung in Erwägung ziehen. Lediglich eine räumliche. Dem Amt können Sie dann sagen, Sie seien getrennt lebend - jedoch sollte diese Aussage nur für das Amt stimmen. ;)
Mfg
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
Jetzt misshandelt das Jobcenter auch Krebskranke: www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/
Widerlich!