Flexstrom sollte endlich lernen, eine korrekte SR zu erstellen

FlexStrom AG
Berlin

Schlussrechnungsnummer: 565016 vom 16. 07. 2010

Vertragsnummer 900001007001

Vertrag: 01. 06. 2009 bis 31. 05. 2010

Tarif: Winteraktion 7800er Power zum Preis von 1245, 60 €.

Verbrauch: 8338 kWh

Guten Tag,

mein Vertragsbeginn bei Flexstrom war zum 01. 06. 2009 & die Kündigung zum 31. 05. 2010, beides wurde von FlexStrom auch bestätigt. Meine Schlussrechnung wurde am 16. 05. 2010 erstellt und zwar nur weil ich diese per Email angefordert hatte, sonst wäre diese wohl "vergessen" worden. Es kam eine Restforderung von 348, 76 €.

Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus und des nicht vereinbarten Tarifwechsels (Preiserhöhung) in der erstellten Schlussrechnung reklamierte ich die gestellte Rechnung und bat um Korrektur.

Was dann kam, ist Standard bei Flexstrom: Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt haben.

Denn die Grundlage des Vertrags sind die AGB (Stand: 13. 01. 2009):

  • AGB 7. 2: Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
  • AGB 7. 3: Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekündigt worden sein. Neukunde ist, wer …

Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar mit Beginn der Stromlieferung vom 01. 05. 2009 bis zum Ende der Stromlieferung nach zwölf Versorgungsmonaten am 31. 05. 2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags – also am 31. 04. 2010 – rechtsgültig und nicht wie von Ihnen dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Also ist der Aktionsbonus in Höhe von 130. - Euro fällig.

Grundlage des Vertrags zwischen mir und der FlexStrom war die zum Abschluss gültige Preisliste gem. AGB 7. 2. und zwar zum Festpreis von 1245,60 € für zwölf Monate. Die Lieferung von 7800 kWh Strom & die Grundgebühren von je 5,00 € pro Monat wurden vertraglich fixiert und die Summe von 1245, 60 € von mir sofort im Voraus beglichen.

Ein Mehrverbrauchspreis über die 7800 kWh hinaus wurde mit 0, 15 €/kWh fixiert. Die in der SR nachträgliche Preiserhöhungen oder „ähnliches“ waren vertraglich nicht vereinbart!

Auch sind mir, während der Vertragslaufzeit, irgendwelche Werbeflyer mit Informationen Ihrer günstigen Flexstrompreise, usw. einfach unbekannt. Und zudem sind diese aufgrund fehlendes Datums und der AGB 7.2 nichtig.

Wie gesagt, wir schlossen vertraglich ein Jahrespaket zum Festpreis in Vorauskasse ab. Insofern widerspreche ich nochmals Ihrer gestellten Schlussrechnung und Ihrer Forderung von 348,76 €. Halten Sie sich einfach an den abgeschlossenen Vertrag, korrigieren Sie Ihre Schlussrechnung und überweisen mir bitte meinen vertraglich vereinbarten Aktionsbonus auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Zudem widerrufe ich den nochmals den Lastschrifteinzug auf meinem Konto. Sollten Sie trotzdem das Geld abbuchen, geht dies sofort zurück, weil ich meine Hausbank bereits über diesen Lastschrift-Widerspruch informiert habe.

Sollte ich nicht innerhalb von zehn Tagen meine korrigierte SR von Ihnen erhalten, kein Problem für mich, dann kommt mein Anwalt zum Zuge. Gott sein Dank habe eine eine private Versicherung bei der Alli.

Mit freundlichem Gruß

Meine Forderung an FlexStrom:

Endrechung korrigieren, Aktionsbonus verrechnen & vereinbarten Tarif in Endrechnung berücksichtigen

Antwort auf die Beschwerde vom 21.07.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

21.07.2010 | 10:53 Uhr

Gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Hallo,
fast identisch wie mein Fall. Könnten Sie mir die AGB zusenden? Wäre nett! Hat mir Flexstrom nie geschickt.
e-mail: Uli.SchmidtDenkingen@web.de

Vielen Dank!