Ich war nachweislich zwölf Monate Kunde bei Flexstrom. Die Kündigung wurde nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Als ich per E-Mail die Schlussrechnung anforderte, bekam ich eine Rückmail, in der mir mitgeteilt wurde, dass mir kein Bonus zusteht.
In meiner Vertragsbestätigung steht eindeutig: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung".
Meine Forderung an FlexStrom:
Unverzügliche Erstellung der Schlussrechnung mit Berücksichtigung des Aktionsbonus von EUR 135
Antwort auf die Beschwerde vom 26.07.2010
Hallo ReclaBoxler-1944485,
ich prüfe dies gerne für Sie! Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 6
Willkommen im Club. Das mit dem Bonus dreht sich Flex-Strom so hin, dass es passt. Da gibt es hier schon zig Beschwerden, die alle auf das Selbe hinauslaufen. http://de.reclabox.com/beschwerden/Flexstrom
Beispiel: Sie haben Flexstrom zum 01. o1. 2009 bezogen und kündigen zum 31. 12. 2009, dann stellt sich Flexstrom hin und sagt, hätten Ssie zum 01. 01. 2010 gekündigt, dann wäre das Jahr voll.
Das ist zwar ein Witz, aber leider bei Flexstrom gängige Praxis. Und aus diesem Grund wird der Bonus verweigert.
Heute flatterte die Schlussrechnung ins Haus. Der Aktionsbonus wurde nicht in Abzug gebracht. Da ich davon ausgehe, dass sich Rechnungsschreibung und Reklamation überschnitten haben, werde ich mich nochmals mit Herrn Breidbach in Verbindung setzen.
Heute erhielt ich eine korrigierte Rechnung unter Berücksichtigung des Aktionsbonus von 135 EUR. Innerhalb von zwei bis drei Wochen (Angaben auf Anschreiben und Rechnung sind unterschiedlich) soll mein Guthaben überwiesen werden. Sobald das Guthaben auf meinem Konto gutgebracht wird, werde ich die Beschwerde als gelöst bewerten.
Bis jetzt keine Zahlung erhalten.
Bis heute keine Zahlung erhalten! Ich habe nun letztmalig eine Frist bis zum 31.08. gesetzt. Danach werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Heute wurde mein Guthaben ausgezahlt!