Neue Kreditkarte macht bezahltes Online Ticket ungültig!

München

Im Februar 2010 wurde mir von der Kontrolleurin Monika E. eine Fahrpreisnacherhebung im ICE von Ulm nach München ausgestellt.

Mein Ticket wurde auf der Hinfahrt dreimal kontrolliert und auf der Rückfahrt zweimal. Bis auf die sechste Kontrolle durch Frau E. hatte keiner der Kontrolleure eine Beanstandung vorzubringen. Neben dem Ticket habe ich jedes Mal meine (damals noch vorläufige) BahnCard 25 sowie meine Kreditkarte vorgezeigt.

Frau E. akzeptierte allerdings nicht meine Kreditkarte. Hierzu ist festzustellen, dass die Kreditkarte nach Buchung aus Sicherheitsgründen ausgetauscht wurde und ich von MasterCard angehalten wurde, meine alte Karte sofort zu vernichten.

Ein bereits gebuchtes Online-Ticket kann, wie vermutlich bekannt, nicht abgeändert werden (Frau E. hat mir dies nicht geglaubt, was von der schlechten Ausbildung der Kontrolleure bei der Bahn zeugt). Ebenso habe ich Frau E. darauf hingewiesen, dass sich lediglich die letzte Nummer der Karte geändert hat (wie dies üblich ist bei Replacements) und ich sowohl die BahnCard 25 als auch meinen Personalausweis zur Legitimation vorweisen kann (wohlgemerkt lautet das seit Buchung bereits bezahlte Ticket auf meinen Namen)… Allerdings ohne Erfolg.

Ich habe für die Dienstleistung der Bahn den vollen Betrag durch mein Ticket bereits bei Buchung bezahlt und rechtlich und ordentlich von dem Service der DB Gebrauch gemacht. Nachdem ich dann die Fahrpreisnacherhebung schriftlich reklamiert habe, wurde ich im April 2010, zwei Monate später, gebeten, eine ermässigte Fahrpreisnacherhebung von Euro 7.00 zu bezahlen.

Es sei festgestellt worden, dass mein Ticket gültig war… Allerdings müsse man dennoch Euro 7.00 erheben, weil ich mich nicht ausweisen konnte. Selbstverständlich habe ich auch diese Gebühr beanstandet.

Drei Monate später, nunmehr Ende Juli 2010, wurde mir eine erneute Mahnung zugestellt. Das Schreiben der Bahn ging dabei auf keinen der von mir aufgeführten Punkte ein, für die ich eine Stellungnahme erwartete, sondern wiederholte erneut, dass ich mich nicht ausweisen konnte, und daher trotz gültigen Tickets Euro 7.00 zu bezahlen habe. Die Punkte, für die ich eine Stellungnahme erwarte, sind:

  1. Das Mahnschreiben der Bahn traf am 24. 4. 2010 per Post mit Absendedatum 23. 4. 2010 in meinem Hause ein. Kann die Bahn mir erklären, warum ein Schreiben mit Verfassungsdatum vom 13. 4. 2010 erst am 23. 4. 2010 versendet wurde? Auch das erneute Mahnschreiben lässt lediglich drei Tage Zeit zur Zahlung, da zwischen Absendedatum und Zustellung ganze zehn Tage liegen.
  2. Die Bahn stellte nach drei Monaten fest, dass ihre “Prüfung die Gültigkeit des Online-Ticket bestätigt” und damit meine Behauptung, mit einer gültigen und ordentlich bezahlten Fahrkarte in einem Verkehrsmittel der DB unterwegs gewesen zu sein, der Wahrheit entspricht. Somit habe ich meine Auflagen nach §9 (Fahrausweise) der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO), Abschnitt II: Beförderung von Personen, erfüllt. Ich war bei Antritt der Reise mit einem gültigen Fahrausweis versehen und habe diesen auf Verlangen des Kontrollpersonals vorgezeigt. Nach §12 (Erhöhter Fahrpreis) der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO), Abschnitt II: Beförderung von Personen, ist der Fahrgast zur Zahlung des erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist, b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann, und c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b oder d nicht nachkommt. Keiner dieser Fälle liegt in o. g. Angelegenheit vor. Ich habe die Bahn gebeten, schriftlich zu belegen, auf welchem Rechtsgrundsatz die ermässigte Forderung von Euro 7.00 beruht. Leider nahm die Bahn auch im Mahnschreiben vom Juli 2010 keine Stellungnahme.
  3. Ich habe der Bahn erklärt, dass meine persönliche Legitimation nicht möglich war, zumal ich von Mastercard wenige Tage vor Fahrtantritt angehalten wurde, meine Kreditkarte aufgrund eines Missbrauchverdachts unverzüglich mit einer neu übersendeten auszutauschen und die alte unverzüglich zu vernichten. Ein Zuwiderhandeln meinerseits hätte rechtliche Folgen und würde zum Vertragsbruch mit Mastercard führen. Jegliche Kreditkarte, die zum Austausch übersendet wird, unterscheidet sich lediglich in der letzten Folgenummer. Ferner habe ich eine gültige Bahncard 25 sowie meinen Personalausweis dem Kontrollpersonal vorgezeigt. Eine persönliche Legitimation war daher gegeben. Das Argument der Bahn ist nicht aufrecht zu halten, zumal das Mitführen der ursprünglichen Kreditkarte (wohlgemerkt handelte es sich um das gleiche Konto bei Mastercard) mir rechtlich nicht möglich war. Laut Aufdruck auf der Rückseite der Bahncard ist diese Karte “Eigentum der Deutschen Bahn AG”. Erkennt die Deutsche Bahn AG ihre eigenen Dokumente nicht als gültig an? Ein Online-Ticket steht erst nach erfolgter Bezahlung zum Ausdruck bereit. Eine Legitimation war daher durch die o. g. Dokumente stets gegeben.
  4. Die Bahn hat keinerlei Stellungnahme gegenüber den von mir beschriebenen Gegebenheiten genommen: a) mehrmalige Kontrolle ohne Probleme und damit Anerkennung meines gültigen Fahrausweises, b) Beleidigung durch Ihr Kontrollpersonal in Person von Frau E., die mich vor anderen Passagieren des Schwarzfahrens bezichtigte, dass ich “ohne gültigen Fahrausweis” unterwegs sei, und mir vor versammeltem und höchst interessiertem Publikum die Fahrpreisnacherhebung ausstellte. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden, geeignet ist, macht sich laut §187 StGB (Verleumdung) strafbar.

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Ich widerspreche der Fahrpreisnacherhebung in Höhe von Euro 7.00.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 326 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Leider ein "alter Hut":
http://de.reclabox.com/beschwerde/31801-deutsche-bahn-berlin-doppelter-fahrpreis-erhoben-und-keine-erstattung
Lesen Sie hauptsächlich den letzten Kommentar und vergessen Sie das Thema. Spart Nerven. Schönes Wochenende.

Wer die Bedingungen des Onlinetickets nicht versteht, sollte es lassen und sich nicht über sein eigenes Unvermögen beschweren.

http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlineticket.shtml

Einfach als Lehrgeld verbuchen und nicht vergessen, wie man es richtig machen sollte.

Wie bereits in der Reklamation erklärt, war ich von Mastercard angehalten, meine alte Kreditkarte zu vernichten. Ich habe sowohl ein auf meinen Namen gültiges und bereits vor Monaten bezahltes Online Ticket (diese werden erst nach Belastung der Kreditkarte zum Ausdruck freigegeben), meinen Personalausweis, eine mit Lichtbild versehene BahnCard, sowie die zum Account gehörende neue Kreditkarte, mit der die Buchung vorgenommen wurde, mitgeführt. Dass sich Mastercard nach der Buchung in den Kopf setzt, meine alte Karte einzuziehen und durch eine neue zu ersetzen, dafür kann ich leider nicht verantwortlich gemacht werden. Ich verstehe die Regelungen der Bahn durchaus und mir ist bewusst, dass Betrug existiert, allerdings kann der Kunde nicht angehalten werden, eine alte Kreditkarte mit sich zu führen. Dies würde zum Vertragsbruch mit Mastercard führen!

An den Schlaumacher ReclaBoxler-9454951: Wenn die Kreditkarte, mit der man vor Monaten ein Online-Ticket gebucht hat, aus Sicherheitsgründen ausgetauscht wird, kann ich leider nicht anders, als die alte Karte zu entwerten. Das hat mit den Bedingungen der Bahn nichts zu tun. Die alte Kreditkarte mit sich zu führen würde bedeuten, Vertragsbruch ggb. Mastercard zu begehen. Online Tickets abändern geht leider nach Buchung nicht.

An den Oberschlaumeier ReclaBoxler-5679172

Wie sollte die Kreditkartenfirma davon erfahren, dass Sie einem Schaffner die alte Karte gezeigt haben? Da wird nichts eingelesen, sondern nur die Daten verglichen, sonst nichts!
Außerdem kann man die Tickets sehr wohl erstatten lassen. http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/erstattung.shtml

Alles klar, Schlaumeier?

Die Herrschaften ReclaBoxler-9454951 und ReclaBoxler-4010495 reden hier ziemlichen Unsinn! Der beschriebene Sachverhalt ist mal wieder eine Frechheit von der DB und die Beschwerde völlig berechtigt!

Nochmals für alle, die's immer noch nicht verstanden haben:

a) Jeder Kreditkartenbesitzer ist vertraglich dazu gebunden bei Austausch der Karte die alte sofort zu vernichten… Andernfalls haftet er für jedwede Zweckentfremdung, zum Beispiel wenn ihm die Karte abhanden kommt. Ein Kunde der Deutschen Bahn kann dazu nicht gezwungen werden, Vertragsrecht zu brechen, nur weil die DB zu dumm ist, anderweitige Legitimationsausweise anzuerkennen. Das Online Ticket weist einen Barcode aus und ist auf den Namen des Benutzers ausgestellt!

b) Die Stornierung eines Online Tickets ist abhänging von den Stornierungskonditionen. Die meisten Online Tickets sind zu Konditionen ausgestellt, die jedwede Umbuchung oder Erstattung nicht zulassen! Einfach mal das Kleingedruckte lesen.

Wenn ein Kunde weder leicht noch grob fahrlässig (z. B. vergessen der Kreditkarte) die zur Buchung benutzte Kreditkarte nicht bei sich führt, muss die Bahn auch anderweitige Ausweise anerkennen. Mehr gibt’s dazu nicht zu sagen.

Ist es so schwer, diesen Text zu verstehen: Online-Tickets / Handy-Tickets zum Normalpreis (auch mit BahnCard-Rabattierung) Online-Stornierung des Tickets über "Meine Bahn" oder in der Auftragssuche.
Stornierungsgebühr: kostenfrei

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Die wird in Ihrem Sinne nie gelöst, weil Sie im Unrecht sind.

Deutsche Bahn: Ein Monopol ohne Kundenservice.

Ich fasse es nicht: Was kann die Bahn dafür, wenn SIE die falsche Karte dabei haben? Beschweren Sie sich doch bitte bei MasterCard, aber doch nicht bei der DB. Beim Kauf des OnlineTickets haben Sie "mehrfachst" bestätigt, dass Sie die GÜLTIGE Karte im Zug vorzeigen.

Dies ist für die Bahn die EINZIGE Möglichkeit, verschiedenen Machenschaften zu verhindern. Seien Sie froh, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt, die Angelegenheit nach der Fahrt gegen Zahlung von 7 Euro zu klären. Noch vor einiger Zeit war das OnlineTicket komplett ungültig und ein neuer Fahrschein musste gekauft werden.

Ihre ganzen Ausführungen aus der EVO sind übrigens auch echt nett, dennoch steht auch hier, dass Sie im Besitz eines GÜLTIGEN Fahrscheines sein müssen - und ohne die richtige Karte ist das Ticket nicht gültig. Sie haben jetzt bei MasterCard zwar keinen Vertragsbruch gemacht, dafür aber bei der Bahn!

Ich wünsche Ihnen, nachdem Sie eigene Schuld auf andere abwälzen, dass die Mahngebühren für die läppischen 7 Euro immer mehr werden!

Hallo!
Mir ist vor kurzem genau das gleiche passiert: Die Kreditkarte wurde nach dem Online-Ticketerwerb erneuert - die alte habe ich vernichtet. Der Schaffner hat dann nur die eine Möglichkeit gesehen, mir ein neues, reguläres Ticket für ca. 89 Euro zu verkaufen. Und ich solle mir das alte Ticket (Wert 39 Euro) erstatten lassen (bis auf 15 Euro). Somit hätte die Fahrt also 104, anstatt 39 Euro gekostet. Ich habe mich aber geweigert. Somit war ich also ein Schwarzfahrer.
Das dürfte einfach nicht sein, dass man in dieser Situation erst mal als Betrüger hingestellt wird. Das Gefühl hatte ich auf jeden Fall! Man hat ein Ticket bezahlt und auch dabei und ist Schwarzfahrer.

Zu dem Argument, man könne ja das Ticket mehrmals ausdrucken, verstehe ich folgendes nicht: Das Ticket ist ja Zug-, Uhrzeit- und Taggebunden. Angenommen, jemand druckt das Onlineticket zwei Mal aus. Zwei Betrüger setzen sich also in den Zug. Der zweite setzt sich ein paar Reihen weiter hinten hin und nachdem der Schaffner beim ersten war, läuft der erste am Schaffner vorbei und übergibt dem zweiten die Identifizierungskarte (z. b. Kreditkarte). Wäre doch total einfach. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das elektronische Entwertungsgerät so bescheuert ist und dies nicht merken würde.
Also, was ist dann der Sinn, dass man unbedingt diese Karte persönlich dabei haben muss?

Meine Geschichte ist am Ende doch noch gut ausgegangen:
Mein Glück war, dass ich zufällig wusste, dass bei der neuen Kreditkarte alle Ziffern bis auf die letzten beiden gleich waren und der Schaffner die alten von Hand eingeben konnte. Aber er hat ausdrücklich gesagt, dass dies eine Ausnahme von ihm sei. Ein anderer Schaffner hätte wahrscheinlich anders reagiert.