Ich habe von dem Anbieter "ab in den Urlaub.de" Unister GmbH einen Gutschein, den ich für eine Pauschalreise eingesetzt habe. Die Gutscheinbedingungen forderten eine Pauschalreise, waren nicht an einen Wert gebunden und bezog sich auch nicht auf die darauffolgende Reise.
Demnach waren die Gutscheinbedingungen voll erfüllt. Der Gutscheincode wurde bei der Buchung ordnungsgemäß in dem Feld eingegeben und es kam auch kein Hinweis, dass der Gutschein keine Gültigkeit hat.
Die Abwicklung sollte wie folgt geschehen: nach Antritt der Reise sollte der Betrag auf ein noch bekanntzugebendes Konto überwiesen werden. Indes wurde der Reisebetrag komplett dem Kreditkartenkonto belastet. Sämtliche E-Mails über mehrere Wochen wurden von Unister nicht beantwortet, der Betrag wurde nicht zurückerstattet.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Auszahlung des vereinbarten Gutscheinbetrages in Höhe von 50,-- Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Man sollte schon genau lesen, wie es funktioniert:
http://www.urlaub.de/urlaubsgutschein.html
http://www.urlaub.de/gutscheinbedingungen.html#c92865
Erstens gilt der Gutschein nur für die nächste Buchung und dann erst ab einem Reisewert von 750,- €. Eine Barauzahlung ist nicht möglich.
Lesen, verstehen und erst wenn dann etwas nicht stimmt, beschweren.
So ist es mal wieder eine Beschwerde über das eigene Unvermögen, die Welt zu verstehen.
Hm? Auf der Seite steht jetzt "über 800 Euro". Hat da jemand zwischenzeitlich an der Preisschraube gedreht?
Genau lesen und verstehen! Sehr wichtig, deshalb noch mal in großen Buchstaben, LESEN UND VERSTEHEN! Und zwar ist das deshalb wichtig, weil mein Gutschein zu meiner Beschwerde in Papierform (nicht Bildschirm) vorliegt und zwar mit G A N Z - A N D E R E N - B E D I N G U N G E N als auf der Internetseite. Deshalb nochmals: LESEN UND ALLES VERSTEHEN! Deshalb habe ich in meinem ersten Absatz die GUTSCHEINBEDINGUNGEN meines Gutscheins aufgeführt.
Und haben Sie ein Konto angegeben, wohin das Geld überwiesen werden soll? Aufs Kreditkartenkonto kann man sich nämlich nicht so leicht etwas gut schreiben lassen.
Laden Sie doch mal einen Scan oder Foto des Gutscheines hoch.
Auch ich habe eine Reise gebucht und den Gutscheincode eingegeben, der mir in Papierform vorlag, und den Betrag i. H. v. 50 Euro nicht gutgeschrieben bekommen. Dieser Gutschein war für die nächste Reise einzusetzen. Ich habe mit Ab-in-den-Urlaub nur gebucht, weil ich den Gutschein einsetzen konnte. Ist das nicht unlauterer Wettbewerb?
Die Rechnung der Reise wurde von meinem Konto abgebucht. Daher liegen auch die Kontodaten bei der Firma vor. Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Ich füge mal den Gutschein bei, von dem ich rede. Dieser Gutschein lag einer Amazon Sendung bei. Natürlich habe ich eine Kontoverbindung angegeben. Mittlerweile kam auch eine Reaktion von der Firma und zwar mit folgendem Wortlaut: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Urlaubsprämie wurde zur weiteren Bearbeitung an unsere Buchhaltung weitergeleitet. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden. Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an. Viele Grüße aus Leipzig". Diese Nachricht kam am 03.08.2010, aber kein Geld. Das ärgerliche ist, dass hier von einer Urlaubsprämie die Rede ist. Dies scheint aber - und jetzt bitte ganz genau unterscheiden - eine andere Aktion zu sein, mit komplett anderen Bedingungen, die z. Zt. online läuft unter: http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/urlaubspraemie_popup. Auf diese Aktion bezieht sich wohl auch der erste Kommentator von ReclaBoxler.
Verstehe ich nicht. Auf dem Gutschein steht: Es erfolgt keine Barauszahlung.
Warum sollten die also jetzt das Geld überweisen?
Hallo Leute,
ich wollte mich auch mal dazu melden. Ich habe ebenfalls einen Gutschein über Citydeal.de für ab-in-den-Urlaub.de erworben. Ordnungsgemäß habe auch ich diesen bei der Buchung angegeben und war zu Anfang verwundert, dass der Gutscheinbetrag nicht in Abzug gebracht wurde. Nach telefonischer Rücksprache bei ab-in-den-Urlaub.de wurde auch mir versichert, dass der Betrag nach Antritt der Reise auf ein von mir anzugebendes Konto überwiesen wird. Ich habe bisher lediglich eine Eingangsbestätigunng meiner Email von Unister GmbH erhalten, mit der Info, dass meine Email innerhalb der nächsten 72 Stunden bearbeitet wird. Ich habe erneut eine Email geschicht, ohne Erfolg. Langsam glaube ich auch an Betrug. Eigentlich buche ich immer immer im Reisebüro. Ich habe nur Online gebucht, wegen dem Gutschein. Sollte ich meinen Gutscheinbetrag nicht bekommen, werde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Sollte es sich um einen Betrugsfall handeln, werde ich auch den Gutschein bei ab-in-den-Urlaub.de versuchen, den Betrag einzuklagen, immerhin haben diese den Gutschein angenommen und wenn es sich bei Unister GmbH um Betrüger handelt, darf so ein Unternehemen wie AB-IN-DEN-URLAUB.de nicht mit denen arbeiten. Dank Rechtschutzversicherung habe ich auch nichts zu verlieren.
Eins vorweg, unister hat heute den Betrag überwiesen.
Richtig - keine Barauszahlung bedeutet, dass man den Gutschein nicht gegen Bargeld eintauschen kann, ohne eine Reise zu buchen. Das ist aber auch nicht schwer zu verstehen. So sollte der Gutschein eigentlich (das bezieht sich auf gut programmierte Systeme - wie man sie heute zu 99,99 % vorfindet) direkt verrechnet werden. Das System von unister sieht leider den unüblichen und umständlichen Weg der Rücküberweisung vor. Dies hatte unister auch schon selbst schreiben müssen.
Unister hat den Gutschein dann letztendlich doch beglichen.
Haben Sie schon Post von Ihrem Kreditkartenanbieter bekommen, dass die Karte aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden muss?
Lächerlich - ab-in-den-Urlaub.de ist UNISTER! Leute, ihr wollt alle so intelligent sein und habt doch keinen Schimmer.
Mein Vorredner hat leider Recht. Dahinter steckt UNISTER, genau wie hinter Fluege.de, Auto.de und Preisvergleich.de. Allen gemeinsam sind verschiedene Abzocktricks wie versteckte Gebühren Opt-Out-Buchungen etc. Hierzu gibt es bspw. ein aktuelles BGH-Urteil, das genau diese Praxis letztinstanzlich untersagt.
Diese Intransparenz bei Gutscheingeschäften ist wohl auch im Zusammenhang mit folgendem Artikel in Bezug auf die Unister gehäuft aufgetreten. Intransparenz und wettbewerbswidriges Verhalten scheint hier System zu haben. Sehr lesenswert:
http://www.fairway-golfreisen.de/blog/golfreisen/golfnews/unlautere-wettbewerbspraktiken-der-unister-gmbh-ab-in-den-urlaub-de/
Habe ein ähnliches Problem auch gebucht über ab in den Urlaub habe direkt nach Buchung die schriftliche Bestaetigung bekommen, dass mir der Betrag nach dem Urlaub ausgezahlt wird. Der Urlaub ist mittlerweile vorbei, aber es ist keine Überweisung erfolgt. Auf Mails an service@ab-in-den-Urlaub.de erhalte ich nur Eingangsbestätigungen, aber niemand auessert sich zu dem 50 EUR Gutschein. Was soll ich nun machen?
Hab ne Rechtsschutz
Gruß
Ich hatte ebenfalls jüngst (Januar 2013) einen Gutschein über 50 Euro (ein sogenanntes Weihnachtsgeschenk von Unister/Ab in den Urlaub) bei meiner Reise verrechnen wollen (wie in deren AGB`s verlangt). Dieser Gutschein wurde bei meiner Buchung auch als "gültig" akzeptiert. Hatte meine Kontodaten auch gleich brav übermittelt via Kontaktformular meines Accounts. Nach meiner angetretenen Reise ist jedoch keine Überweisung der 50 Euro erfolgt. Kontaktaufnahme mit Ab in den Urlaub gestaltet sich schwierig bis unmöglich! Emails werden zurückgesandt als "nichtakzeptable Kontaktmöglichkeit des Problems" bzw. die Hotline ist langatmig (geht keiner dran - nur Computerstimme).
Für mich ist klar, die Medienschlagzeilen sind richtig und der Laden stinkt! Nicht verbraucherfreundlich! Ich werde meine Reise zukünftig bei seriösen, verbraucherfreundlicheren Anbietern buchen und Unister meiden! Deren Portale wie "Ab in den Urlaub.de", "Flüge.de", "Preisvergleich.de", "Geld.de" scheinen den Verbraucher nicht wirklich ernst zu nehmen! Die Werbung erscheint mir persönlich nun nicht mehr ernst gemeint, da die Verbraucher anscheinend nur abgezockt werden sollen.