Ich habe vier Kinder, zwei davon über 18, die sich noch in Schulausbildung befinden. Die 19jährige hat eine Schwerbehinderung mit den Buchstaben H, G und B und einen Grad von 80.
All dies habe ich inzwischen mehrmals schriftlich bei der Familienkasse eingereicht, zusätzlich die Aufnahmebescheinigung des Berufskollegs, welches meine Tochter ab August besuchen wird. Trotzdem kamen immer wieder Aufforderungen, ich solle eine Schulbescheinigung einreichen.
Die Schulbescheinigung gibt es aber erst mit Schulbeginn, auch dieses ist der Familienkasse bekannt. Trotzdem haben die und das ohne vorherigen Bescheid einfach das Kindergeld für meine schwerbehinderte Tochter gestrichen.
Ich habe da heute angerufen und denen eine Frist bis nächste Woche gesetzt, das Kindergeld zu überweisen, ansonsten werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Meine Forderung an Familienkasse Brühl:
Sofortige Zahlung des Kindergeldes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
@Brigitte Polz: Verstehe ich nicht! Woher wissen Sie denn, dass das Kindergeld - wie Sie schreiben - gestrichen wurde, wenn Sie darüber keinen Bescheid bekommen haben? Vielleicht ist Ihr Antrag einfach nur so lange in der "Warteschlange", bis Sie die Schulbescheinigung nachreichen.
Übrigens, Dienstaufsichtsbeschwerde bringt überhaupt nichts. Das sind interne Ermittlungen. Haben Sie schon mal erlebt, dass eine Krähe der anderen Krähe ein Auge aushackt? Ich nicht!
@ Moralapostel
Die Familienkasse kann nicht einfach mal so das Kindergeld, das Frau Polz ja zusteht, einbehalten. Erst recht nicht, wenn, wie bereits erwähnt, das geforderte Dokument erst mit Schulbeginn im August nachgereicht werden kann. Das ist wieder mal typisch Behördenwillkür!
Seit Einführung des Kindergeldes vor ca. 30 Jahren rede ich immer, dass es wirtschaftlicher ist, das Kindergeld mit über das Finanzamt (über die persönliche Steuernummer) mitabzurechnen. Da sind alle Daten nur an einer Stelle zusammen zu tragen.
So muss man eben seit 30 Jahren zwei Stellen hinterlaufen. Die frei werdenden Beamten aus der Kindergeldkasse könnte man für die deutsche Ordnung und Überwachung einsetzen.
Dass die Familienkasse das Kindergeld für meine Tochter gestrichen hat, habe ich natürlich an den Geldeingang festgestellt; es fehlen 215, EUR! Wie dieser Betrag auch immer Zustande kommt, wahrscheinlich sind die anderen Kinder dadurch eine Stufe runtergerutscht.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind dafür da, um schlampige Arbeiten der Beamten zu melden, in meinem Fall handelt es sich ganz klar um schlampige Arbeit bzw. Antragsverschleppung, denn ich habe ja rechtzeitig mit Belegen mehrmals einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt.
Wir haben endlich das Geld nachgezahlt bekommen. Allerding hat die Familienkasse es immer noch nicht verinnerlicht, dass sie aufgrund der Schwerbehinderung meiner Tochter das Kindergeld unabhängig von einem Schulbesuch hätten zahlen müssen.
Liebe Frau Polz,
wie Sie die den unten aufgeführten Beschwerden entnehmen können, haben die Leute aus der Familienkasse Brühl nicht das geringste gelernt:
http://de.reclabox.com/beschwerde/42060-kindergeldkasse-bruehl-anstatt-nachz-seit-letzten-jahres-beginnend-rueckz-aus-2008
http://de.reclabox.com/beschwerde/40855-familienkasse-bruehl-bruehl-zwei-monate-kindergeld-nicht-gezahlt
Ich distanziere mich im Namen der Bundesarbeitsagentur von dem unverschämten Verhalten der Verwaltungsjuristen/-beamten aus der Familienkasse Brühl.
. . .791: Schau mal, ist so schönes Wetter. Einfach mal rausgehen und nicht den ganzen Tag vor dem PC hocken und Frust abladen. ;-)