Flexstrom AG bietet als Produkt "Jahrespakete" mit Strom an.
So ein Paket habe ich vor einiger Zeit erworben. Mein Verbrauch ist auch unter der Größe des Paketes geblieben. Um so überraschender war die Tatsache, dass ich nach der Jahresabrechnung trotzdem nachzahlen sollte. Mit der Begründung, dass der Preis im Laufe des Jahres ja erhöht wurde.
Ich finde unter solchen Umständen die Bezeichnung als "Paket" extrem irreführend und damit auch unehrlich. Diese Bezeichnung weckt beim Verbraucher völlig falsche Erwartungen, die am Ende nicht erfüllt werden.
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung der Nachzahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 22.08.2010
Sehr geehrter Herr Mertin,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
kommentare und trackbacks 1
FlexStrom hat angeboten, die Nachzahlung zurückzunehmen, wenn ich den Betrag für die Preisgarantie für 2009 "im Nachinnein" überweise. Finde ich an sich ein faires Angebot, das ich auch annehmen werde.