Keine außerordentliche Kündigung trotz Wohnortverlegung

Düsseldorf

Wegen eines Umzugs ins Ausland (Österreich) habe ich bei Vodafone meinen 2-Jahresvertrag (Festnetz und Internet) außerordentlich gekündigt.

Obwohl ich meine Abmeldebestätigung aus Deutschland und meine Anmeldebestätigung in Österreich eingereicht habe, stimmt Vodafone einem vorzeitigen Vertragsende nicht zu.

Dabei haben mir die Mitarbeiter sowohl bei Vertragsabschluss als auch später die Mitarbeiter bei der Kundenhotline versichert, es wäre gar kein Problem, außerordentlich wegen eines Umzugs zu kündigen, wenn ich meinen Umzug nachweisen kann.

Meine Forderung an Vodafone D2:

Sofortige Kündigung des Vertrages und Rückzahlung der abgebuchten Rechnnungsbeträge seit Juni 2010

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 303 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Vodafone hat weder auf mein letztes Schreiben vor einem Monat noch auf die ReclaBox Anfrage geantwortet.

Vodafone war so freundlich, mir aus Kulanz eine Gutschrift in Höhe von zwei Basismonatspreisen zu erteilen. Mit dieser Lösung bin ich zufrieden. Damit hat sich der Fall für mich erledigt.