Nach Erhalt meiner Jahresendabrechnung musste ich feststellen, dass der Aktionsbonus von 125 Euro nicht, wie vertraglich zugesichert, berücksichtigt worden ist. Ich habe den Vertrag fristgerecht zum Ablauf meiner Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten gekündigt.
Nach schriftlichem Widerspruch kam vom FlexStrom-Serviceteam die Mitteilung, dass ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe und damit keinen Anspruch auf den Bonus habe.
Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan. Damit habe ich mich an die AGB gehalten. Würde man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, hätte sich der Vertrag um weitere zwölf Monate verlängert. Mein Vertrag lief vom 01.04.2009 bis zum 30.03.2010, also ein volles Jahr!
Wie ich hier schon öfters gelesen habe, ist dies schon mehreren Kunden passiert. Ich werde dies nicht akzeptieren und notfalls mit Hilfe von Rechtsbeistand mein Recht einfordern. Ich werde niemals mehr einen Vertrag mit FlexStrom eingehen!
Vertragsnummer: 900001031050
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung des zugesicherten Aktionsbonus von 125 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 06.09.2010
Hallo ReclaBoxler-1438346,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Es ist doch erstaunlich, wie sich Flexstrom nach meiner Beschwerde bei ReclaBox auf einmal verhält. Aus einer Forderung von 135 € wurde eine Rückerstattung von 125 €. Die Preiserhöhung wurde zurückgenommen und der Bonus von 125 € wurde gewährt. Es hat sich ausgezahlt, sich zu währen. Für mich steht für die Zukunft fest "FlexStrom, nein danke!". Vielen Dank an die Verbraucherschutz-Seite ReclaBox!