Von 01.07.2009 bis 30.06.2010 war ich Kunde bei FlexStrom (Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate erfüllt). FlexStrom warb mit einem Aktionsbonus in Höhe von 125,-- Euro, der nach Ablauf von zwölf Monaten erstattet werden sollte.
Nachdem zwei Monate nach Ablauf des Vertrages kein Bonus auf meinem Konto eingegangen war, reklamierte ich schriftlich bei FlexStrom. FlexStrom lehnte die Zahlung des Bonus mit der Begründung ab, dass ich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hätte.
Meiner Ansicht nach habe ich die Bedingungen für die Zahlung des Bonus erfüllt, da ich genau ein Jahr Kunde bei FlexStrom war und eben NICHT innerhalb der Mindestlaufzeit gekündigt habe.
Vertragsnr. 900001105192
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlung des vereinbarten Bonus von 125,--€.
Antwort auf die Beschwerde vom 20.09.2010
Sehr geehrte Frau Pfänder,
gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
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Unabhängig von meiner Beschwerde hier bei ReclaBox schrieb mir FlexStrom am 22.09.2010: Nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung wird Ihnen der Aktionsbonus aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt und Ihnen wird in den kommenden Tagen die korrigierte Schlussrechnung zugesandt.
Die Schlussrechnung habe ich mittlerweile erhalten. Jetzt warte ich noch auf den Zahlungseingang auf meinem Konto.
Mittlerweile ist auch das Geld auf meinem Konto eingegangen und die Beschwerde somit erledigt. Bedauerlich ist, dass es jedes Mal so ein Theater ist, bis man sein Geld hat. Vielen Dank an ReclaBox!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.