Flexstrom gewährt den zugesagten Aktionsbonus nicht

FlexStrom AG
Berlin

Es ist immer wieder das Gleiche und hier im Forum schon etliche Male behandelt, nach Erhalt meiner Jahresendabrechnung musste ich feststellen, dass der Aktionsbonus von 125 Euro nicht, wie vertraglich zugesichert, berücksichtigt worden ist. Der Vertrag lief vom 01.02.2009 und wurde fristgemäß zum 31.01.2010 gekündigt.

Erst auf Anfrage wurde die Schlussrechnung zum 21.07.2010 gefertigt. Nach schriftlichem Widerspruch zur Nichterstattung des zugesicherten Aktionsbonus kam vom FlexStrom-Serviceteam die Mitteilung, dass ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe und damit keinen Anspruch auf den Bonus habe.

Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan. Wenn man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Damit ist der Aktionsbonus nach Aussage von Flexstrom richtigerweise erst nach 24 Monaten Laufzeit fällig.

Das ist in meinen Augen irreführende Werbung und sollte mit einer Abmahnung geahndet werden. Ich kann nur warnen, mit Flexstrom Verträge abzuschließen.

Wer kann mir einen entsprechend bereits tätig gewordenen Rechtsanwalt empfehlen?

Vertragsnummer 900000997411

Meine Forderung an FlexStrom:

Erstattung des Aktionsbonus von 125 €

Antwort auf die Beschwerde vom 22.09.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

22.09.2010 | 12:07 Uhr

Sehr geehrter Herr Richter,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

bewerten sie die antwort von FlexStrom AG

Flexstrom hat - ohne Anerkennung einer juristischen Verpflichtung - aus Kulanz die Überweisung des Aktionsbonus zugesagt.

M. Richter

Der Bonus wird aus Kulanzgründen gezahlt. mit freundlichen Grüßen M. Richter