Mahnunung und Sperrandrohung

Helmstedt

Guten Tag,

seit dem 29.03.2010 betreibe ich eine Photovoltaikanlage mit 23 kWp, welches natürlich die Installation eines zusätzlichen Zählers (Zählernr. 1020090002230405) beinhaltet. Dieser erfasst die eingespeiste Menge an Strom. Hierfür wurde natürlich auch ein Vertrag mit der E.ON-Avacon abgeschlossen (Vertragskontonr. 216000021453), unter der ich den von mir eingespeisten Strom regelmäßig, monatlich vergütet bekomme.

Mein verbrauchter Strom wird seit Jahren über einen weiteren Zähler (Zählernr. 1.692.744.5) erfasst. Soweit ist alles in Ordnung.

Am 23.08.2010 bekam ich allerdings einen Willkommensbrief der E.ON Avacon für einen anderen, neuen Vertrag (Vertragskontonr. 242041542033, Zählernr. 1020090002230405), rückwirkend zum 29.03.2010, welchen ich aber niemals unterschrieben hatte. Nun soll ich einen Abschlag zahlen, welcher drei Mal so hoch ist wie mein bisheriger. Den anderen Abschlag zahle ich allerdings EBENFALLS noch.

Wer jetzt aufgepasst hat, bemerkt vielleicht, dass die im neuen Vertrag angegebene Zählernummer identisch ist mit der Zählernummer, die meinen EINGESPEISTEN Strom erfasst. Also, der Strom, den ich an die E.ON Avacon verkaufe. Somit soll ich nun also die von mir produzierte Energie selbst bezahlen?

Mittlerweile habe ich schon die dritte Mahnung und unzählige Anrufe beim "Kundenservice" hinter mir. Immer wieder wurde mir versprochen, den Fall zu klären und sich wieder zu melden. Alles, was von der E.ON Avacon kam, waren weitere Mahnungen mit Sperrandrohungen.

Was soll ich denn noch machen? An wen bitte schön kann ich mich wenden, wenn der "Kundenservice" der E.ON Avacon seinem Kunden nicht hilft.

Mit freundlichen Grüßen

H. B.

Meine Forderung an E.ON Avacon GmbH, Helmstedt:

Überprüfung des Falls

Antwort auf die Beschwerde vom 29.09.2010
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

07.10.2010 | 15:09 Uhr

Sehr geehrter Herr Brandt,

Ihre Irritation können wir nachvollziehen. Doch es gibt eine einfache Erklärung: Der Netzbetreiber E. ON Avacon AG hat für Ihre Photovoltaikanlage einen sogenannten Zweirichtungszähler eingebaut.

Ein Zweirichtungszähler misst den Strom, der in das Stromnetz eingespeist wird, und den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Dazu besitzt der Zähler getrennte Zählwerke in einem einzigen Gehäuse. Damit haben Sie auch zwei Verträge, für die Einspeisung mit E. ON Avacon AG und für die Bezugsseite mit der E. ON Avacon Vertrieb GmbH als Grundversorger in Ihrer Region.

Da Sie bereits einen weiteren Haushaltsstromzähler besitzen, ist die Verbrauchsprognose für die Bezugsseite über den Zweirichtungszähler sehr gering. Bei Ihnen misst der Zweirichtungszähler auf der Bezugsseite nämlich nur den Strom, den die Photovoltaikanlage selbst benötigt. Deshalb haben wir Ihren Abschlag hierfür gesenkt. Über die Höhe des neuen Abschlags informieren wir Sie selbstverständlich noch schriftlich.

Freundliche Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Nach fünf Wochen wird es Zeit, dass sich E.ON AVACON endlich dieses Falles annimmt oder dem Kunden zumindest einen Bearbeitungshinweis gibt.
Ist der Abt. Öffentlichkeitsarbeit so wenig am Firmenimage gelegen, dass auch in einem öffentlich zugänglichem Forum keine Antwort erfolgt?
Ihr Fall scheint bei E.ON jedenfalls kein Einzelfall zu sein, siehe u. a. http://de.reclabox.com/beschwerde/33428-e-on-avacon-gmbh-helmstedt-helmstedt-nach-kuendigung-keine-reaktion-sondern-neuvertrag-und-mahnung

Sofern es sich wirklich um eine Sperrandrohungen mit konkretem Datum der Abschaltung handelt, die nicht rechtskonform ist, kannst du beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Kosten dafür trägt der Energieversorger. Für den Besuch im Amtsgericht vor Ort brauchst du keinen Anwalt, wichtig ist, dass du alle Unterlagen dabei hast, die glaubwürdig die Korrektheit deiner Angaben bestätigen. Viel Erfolg!

Tip: Internet-Forum Bund der Energieverbraucher.

Am 04.10.2010 hat sich E.ON Avacon gemeldet, der monatliche Abschlag wurde von 671 € auf 5 € gesenkt. Danke an die ReclaBox.