Autokauf - Wandel - entstandene Kosten wurden nicht erstattet

Remscheid

Ich habe am 24.09.10 einen Wagen bei diesem Händler erstanden. Nachdem nach der Anmeldung des KfZ wesentlich vertaglich zugesicherte Leistungen nicht erfüllt wurden, habe ich den Vertrag gewandelt.

Wegen folgender Gründe: Zulassungsdatum falsch, kein ESP, Importfahrzeug, Dekra-Prüfsiegel nicht vorhanden, 8fach Bereifung nicht vorhanden.

Der Verkäufer hat den Wandel durchgeführt, jedoch ohne die detailiert aufgelisteten Kosten zu erstatten. Auf diese Kosten musste ich im Endeffekt schriftlich verzichten, da der Händler ansonsten den Wandel nicht durchgeführt hätte und ich mich Monate vor Gericht hätte rumschlagen müssen, um mein Geld irgendwann zu sehen.

Mein Recht auf das Geld habe ich verwirkt, jedoch will ich es mir nicht nehmen lassen, auf eine solche Praktik hinzuweisen.

Meine Forderung an CELIK Automobile Remscheid:

Eigentlich ca. 120 Euro, jedoch besteht kein Recht mehr auf diese Rückerstattung

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 260 Tagen und 3 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Warum sollte hier auch was passieren? Es handelt sich hier um einen der vielen typischen Gebrauchtwagenverkäufer. Alles weitere, was ich noch von mir geben würde, wäre vermutlich nicht rechtsstaatlich geeignet.