Keine Reaktion auf Mails bzgl. im Hausflur abgelegten Paketes

DHL
Bonn

Am 07.10.2010 habe ich folgendes Mail über das Kontaktformular DHL geschickt:

"Hallo, in Ihren Hinweisen zur Zustellung heißt es u. a.: "Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann."

Heute, als ich gegen 15:15 Uhr nach Hause kam, lag auf meinem Abtreter vor der Wohnungstür ein an mich adressiertes Paket der Firma xxxxx. Ich hatte KEINE Hinweiskarte im Briefkasten, dass das Paket bei mir "abgeliefert" wurde.

Ich weiß nicht, wie weit Ihre Auslieferungsfahrer denken - aber es ist Ihnen schon klar, dass ein solches einfach im Treppenhaus abgelegtes Paket möglicherweise nicht lange liegen bleiben könnte (es sind nicht nur die "normalen" Hausbewohner im Haus, sondern auch Handwerker etc., also Fremde).

Und irgendwann kommt dann seitens der Firma, die das Paket geschickt hat, die Nachfrage, warum nicht bezahlt wird. Das wiederum kann ich natürlich nicht wissen, wenn das Paket entwendet wurde und ich von diesem also keine Ahnung hatte, weil keinerlei Hinweis im Briefkasten lag.

Es ist zwar gut und schön, dass man mir den Weg zur Post (Abholung) ersparen möchte (die Post ist 2 Minuten von mir entfernt). Was mich jedoch brennend interessiert, ist Folgendes: WER hat denn nun MEINE Unterschrift auf der Empfangsbestätigung geleistet? Der Auslieferungsfahrer? Dann dürfte es sich hier wohl um Urkundenfälschung handeln.

Ich möchte Sie bitten, zu diesem Fall Stellung zu nehmen, an meine angegebene Mail-Adresse und das möglichst umgehend."

Nachdem keine Antwort erfolgte, schickte ich am 12.10. folgendes Mail hinterher:

"Am 07.10. habe ich untenstehendes Mail über dieses Kontaktformular an Sie gesandt mit der Bitte um möglichst umgehende Antwort. Letztere ist bis heute nicht eingetroffen (Eingangsbestätigung meines Mails bei Ihnen am 07.10, 18:03 Uhr). Wollen oder können Sie dazu nicht Stellung nehmen oder erfolgt eine solche erst, nachdem die Öffentlichkeit über diese "Sache" informiert wird!

Auch darauf erfolgte bis heute keine Antwort. Deshalb, wie angekündigt, heute Veröffentlichung in der ReclaBox.

Bestell-/Kundennummer: 1956286

Meine Forderung an DHL:

Stellungnahme!

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 250 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

In meiner Beschwerde hatte ich als PS-Vermerk angegeben, dass ich (da eine "verlangt" wurde) eine fiktive Telefonnummer eingetragen hätte, weil ich, wie erwähnt, nur eine schriftliche Antwort erhalten möchte. Gestern erhielt ich nun einen Brief der DHL Vertriebs GmbH Monheim. Im ersten Satz heißt es dort: "Gerne hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen geklärt. Leider konnten wir Sie jedoch telefonisch nicht erreichen...." Meine Antwort per Mail lautete folgendermaßen: "In meiner Beschwerde habe ich ausdrücklich folgenden PS-Vermerk angegeben: PS: Die Telefon-Nummer wurde von mir bewusst falsch angegeben, da ich ausschließlich eine schriftliche Antwort wünsche! Ihr Eingangssatz lautete "Gerne hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen geklärt. Leider konnten wir Sie jedoch telefonisch nicht erreichen..." Hätte ich meine Telefonnummer angegeben, wäre ich also trotz ausdrücklicher Ablehnung von Ihnen angerufen worden. Dieser Widerspruch bestätigt meine Vermutung, dass man selbst in Ihrem Bereicht nicht liest, was geschrieben wurde." Soweit zu der Reaktion auf Kundenbeschwerden seitens DHL!

Ich hatte im obigen Kommentar ganz vergessen zu erwähnen, was mir seitens DHL geschrieben wurde: "Der betreffende Zusteller wird zu dem Sachverhalt gehört werden. Der Zusteller wird eingehend darauf hingewiesen, der Zustellung gewissenhaft und kundenorientiert nachzukommen, damit vergleichbare Vorfälle sich nicht mehr wiederholen. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung und hoffen, Sie künftig wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen." Diese Sätze erinnern mich irgendwie an Textbausteine, die bei Bedarf eingefügt werden.

Natürlich ist die Beschwerde noch nicht gelöst. Vielleicht hat man den "betreffenden Zusteller" noch nicht herausfinden und "zu dem Sachverhalt hören" können. Ich habe jedenfalls noch keine (wie gefordert) Stellungnahme erhalten, bis auf das o.a. "Zwischendurch-Mail".

Siehe meine Zeilen vom 26.10.2010 - 18:32 Uhr.

Alles Weitere siehe oben......

Auch hier gilt : Alles Weitere siehe oben.

Am 17.12. kam folgende Mail: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihre E-Mail erst heute beantworten. Ihre Beschwerde wurde von uns unter der Vorgangsnummer XXX an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet. Sie erhalten von dieser Stelle baldmöglichst eine Antwort." Nun - dann bin ich gespannt, was man unter "baldmöglichst" verstehen kann.....