Seit 01.08.2010 bin ich Strom- und Gaskunde bei TELDAFAX. Entgegen den eindeutigen telefonischen Absprachen versuchte der Anbieter dann Mitte Oktober, Abschlagszahlungen in doppelter bis dreifacher Höhe des besprochenen voraussichtlichen Bedarfs anzusetzen.
Meine Widersprüche blieben zunächst unbeantwortet. Schließlich lenkte man nach Vorlage meiner Vorjahresabrechnung des Voranbieters und massiver Androhung rechtlicher Schritte ein, buchte dann aber trotzdem die völlig überhöhten Abschläge ab.
Man werde dann in der Zukunft verrechnen, eine Rückerstattung sei leider nicht möglich. Vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz, von der berichtet wird, kann ich dies natürlich nicht akzeptieren und habe die Beträge sofort zurückbuchen lassen.
Aufgrund eines bereits vorab bezahlten Strompaketes für ein Jahr (für das ich übrigens nie eine Rechnung erhielt) und zweier sog. "Sonderabschläge" stehe ich ohnehin schon weit genug im Insolvenzausfallrisiko. Den Vertrag werde ich spätestens mit Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.
Meine Forderung an TelDaFax:
Zahlung nur noch per Überweisung und in Höhe des angemessenen Abschlags
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hoffentlich kann diese Firma die Vertragsmindestlaufzeit noch erfüllen. Sie hätten besser den überhöhten Abschlag zurück gebucht. Auf Versprechen von Teldafax sollte man sich nicht verlassen. Siehe http://www.hna.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/wirtschaft-lokal//teldafax-bedraengnis-977754.html
Ich erhielt relativ kurzfristig eine Antwort, in der mir vorgeworfen wurde, ich hätte "trotz mehrfacher Aufforderungen" Daten nicht übermittelt. Der Autor meiner Antwort war schlecht bis gar nicht über den Vorfall informiert und verwickelte sich auch noch in Widersprüche zu anderen E-Mails aus dem Hause TelDaFax. Im Ergebnis willigte man aber in die künftige Zahlung per Überweisung ein. Ich überweise jetzt nur noch die Abschläge, die mir ursprünglich genannt wurden.
Ohne nähere Begründung will TelDaFax nun doch Abschlagszahlungen für meinen Stromvertrag einfordern. Darüber hinaus erhalte ich eine Mahnung über einen nicht näher spezifizierten Betrag, den ich vertraglich nicht schulde. Dieser Anbieter ist mE entweder schlicht mit dem eigenen Geschäft überfordert oder unseriös.