Aktionsbonus wurde von Flexstrom verweigert

FlexStrom AG
Berlin

Für mich völlig unverständlich verweigert die Flexstrom AG die Auszahlung des versprochenen Wechselbonus.

Die Begründung lautet, der Vertrag wurde vor der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt.

Natürlich musste ich innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, jedoch habe ich die Mindestlaufzeit erfüllt, da die Kündigung erst zum Ablauf der 12 Monate wirksam wurde.

Ich erwarte von Flexstrom, dass man sich an den Vertrag hält, die Prämie wurde von Anfang an in die Preisberechnung einbezogen. Es kann nicht sein, dass nach Ende der Laufzeit dann eine andere Regelung gilt.

Bestell-/Kundennummer: 900001011946

Meine Forderung an FlexStrom:

125,- zzgl. Mahnkosten von 10,- €

Antwort auf die Beschwerde vom 31.10.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

03.11.2010 | 10:06 Uhr

Sehr geehrter Herr Mogwitz,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Aktuell wird nur geprüft, dies jedoch schon viel zu lange.