Falsche Abrechnung 2007/08, keine Reaktion auf Schreiben

FlexStrom AG
Berlin

Seit Jahren schreibe ich Flexstom an, die sollen bitte meine Abrechnung korrigieren.

Angeblich habe ich allein in einer 2-Raum-Wohnung 10.000 kWh in einem Jahr verbraucht. Komischerweise wurde es auch weniger, nachdem ich ständig hingeschrieben habe. Ist aber immer noch falsch. Habe sogar schon selber alles ausgerechnet und hingeschickt. Statt einer Abrechnung bekam ich Schreiben vom Anwalt (der komischerweise seine Schreiben nicht unterschreibt). Dann war auf ein mal Ruhe, danke wenigstens für das.

Ich habe immer pünktlich und zuverlässig gezahlt.

Dafür hat mir Flexstom über 170,00 EUR geklaut, denn anders kann man das nicht nennen.

Bei Flexstom wird man nicht kundenfreundlich behandelt. Unverschämt. Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch so runtergemacht wird.

Hatte Flexstom sogar meinen Freunden empfohlen. Schäme mich nun richtig für die Empfehlung. Sorge aber dafür, dass jeder, den ich kenne, mit Flexstom nichts mehr zu tun haben wird.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900000639847

Meine Forderung an FlexStrom:

Jahresabrechnung 2007/08 und meine eingezahlte 177 EUR

Antwort auf die Beschwerde vom 04.11.2010
FlexStrom AG

Abteilung: Pressestelle

09.11.2010 | 09:32 Uhr

Sehr geehrte Frau Kruglik,

gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

bewerten sie die antwort von FlexStrom AG

Wäre vielleicht eine nähere Angabe möglich? Zum Beispiel, wann diese Prüfung erfolgen solle?

Ich finde, die Antwort der Firma (Flexstrom) diente nur dem Zweck, die Laufzeit anzuhalten. Es ist, in Grunde genommen, keine wirkliche Antwort auf meine Beschwerde. Es wird eher "Hinhaltepolitik" betrieben. Von einer Lösung kann bisher gar nicht ausgegangen werden. Gibt es Ihrerseits eine Empfehlung, wie weiter verfahren werden könnte? m. f. Grüßen Olga Kruglik

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Es kam zur einer Lösung, nachdem ich das gerichtliche Mahnbescheidverfahren eingeleitet habe.