Ich war bei FlexStrom Kunde mit einem Stromtarif 1712 Winteraktion 5600er Big Family.
Nach einer sehr deutlichen Preiserhöhung kündigte ich den Vertrag fristgerecht zum 01.05.2010. In der Schlussabrechnung vom 26.10.2010 erfolgte die Abrechnung ohne Anrechnung des Aktionsbonus von 135,- €.
Laut der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gültig waren, wird der vereinbarte Bonus fällig, wenn das Vertragsverhältnis nicht "vor" Ablauf der ersten zwölf Monate, sondern "zum" Ablauf von zwölf Monaten gekündigt wird (AGB Pkt. 7.3). Was bei mir ja der Fall war.
Außerdem wurde mir bei Vertragsbeginn schriftlich bestätigt: Ihren Aktionsbonus erhalten Sie, wie vereinbart, mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.
Ich fasse zusammen: Der Vertrag bestand genau zwölf Monate, und zwar vom 01.05.2009 - 30.04.2010. Juristisch ist die Kündigung, "zum" Ablauf des Vertrages, also zum 01.05.2010 erfolgt, rechtsgültig und nicht wie von FlexStrom dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt.
Aus diesem Grund bestehe ich auf Korrektur der Abschlussrechnung und Anrechnung meines Aktionbonus in voller Höhe von 135, - €. Außerdem widerrufe ich hier noch einmal die Einzugsermächtigung.
Bestell-/Kundennummer: Vertrags - Nr. 900000977396 / Rchn. Nr. 736530
Meine Forderung an Flexstrom:
Rechnungskorrektur unter Anrechnung des Aktionsbonus von 135, - € (ergibt einen neuen Rechnungsbetrag von 131, 64 €. )
Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2010
Sehr geehrter Herr Hobel,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
kommentare und trackbacks 1
Nicht gelöst - Flexstrom verweigert weiterhin den Bonus. Die Forderung: Übersendung der genauen Vertragsdetails, um meine Forderung zu begründen. Wird mir langsam zu dumm. Werde das jetzt vielleicht doch durch meinen Anwalt abwickeln.