Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom Nr. 736719 / 1. Mahnung

FlexStrom AG
Berlin

Widerspruch gegen Rechnung Nr. 736719 über den Abrechnungszeitraum 01.05.2009 – 30.04.2010 (1. Vertragsjahr) vom 22.10.2010 / Datum Poststempel 25.10.2010 / Posteingang 26.10.2010 sowie gegen die erste Mahnung vom 09.11.2010 / Posteingang 10.11.2010

Ich habe Ihnen bereits per E-Mail und Einschreiben mein Anliegen geschildert. Als Reaktion hierauf erhielt ich heute die erste Mahnung. Aber der Reihe nach:

Sie haben in Ihrer Jahresrechnung für das "1. Vertragsjahr" versäumt, meinen "Aktionsbonus" i. H. v. 125 EUR gutzuschreiben. Gemäß Ihrer Vertragsbestätigung vom 12.01.2009 bestätigten Sie mir: "Ihren Vertragsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung." Auch die damals gültigen AGB – Punkt 7.3 habe ich erfüllt, da mein Vertragsverhältnis nicht mit Wirksamkeit vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate gekündigt wurde. Gemäß Ihren AGB – Punkt 2.3 beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate, welche ich auch eingehalten habe. Ein Vertrag kann gem. des genannten Punktes erst "zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit ... gekündigt werden", und damit nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate.

Sie selbst nennen Ihre Schlussrechnung auch eine Rechnung für das "1. Vertragsjahr", womit ein vollendetes Vertragsjahr ja auch von Ihnen selbst bestätigt wird. Bei der Kündigung wurde von mir eine Endabrechnung mit Bonusgutschrift angefordert, Ihre Kündigungsbestätigung enthält auch keinen Hinweis darauf, dass dieser nicht genehmigt wird. Meine Forderung: eine Auszahlung des Bonus-Betrages.

Des weiteren entnahm ich Ihrer Abrechnung, dass Sie mich seit dem 01.09.2009 in einem anderen, von mir nicht abgeschlossenen Tarif führen ("FlexStrom 2400er Partner Rabatt" mit der Tarifnummer 1833). Gemäß Ihrer Vertragsbestätigung vom 12.01.2009 haben wir einen Vertrag im Tarif "Winteraktion 2400er Partner" mit der Tarifnummer 1709 geschlossen, eine Vertragsänderung in einem anderen Tarif mit anderen Preisen haben wir nicht vereinbart. Sie dürfen nicht einseitig und ohne Benachrichtigung und Zustimmung meinen Vertrag in einen anderen Tarif umstellen, und mir dies erst über ein Jahr später mitteilen.

Gemäß Ihren AGB – Punkt 7.1 obliegt die Tarifwahl meiner Entscheidung. Meine Tarifentscheidung habe ich Ihnen mit meinem Antrag mitgeteilt, Sie haben diese mit Schreiben vom 12.01.2009 angenommen, wobei Sie mir hier auch nochmals den gewählten Tarif bestätigt haben. Nach dem genannten Punkt der AGB haben Sie lediglich das Recht, mich auf „ günstigere Möglichkeiten der Tarifwahl hinzuweisen“ und nicht den Tarif eigenmächtig umzustellen, erst recht nicht in einen für mich ungünstigeren Tarif.

Als "Beweis" für eine Preiserhöhung erhielt ich ein pdf-Dokument, welches mir angeblich zugestellt wurde, siehe Anlage. Fakt ist, ich habe dieses Schriftstück nie erhalten. Was mir an diesem Schreiben vor allem auffällt: Es enthält keine Adresse, kein Datum und auch keine Vertragsnummer. Was weiterhin interessant ist: das Schreiben bezieht sich auf einen mir unbekannten Tarif! Gemäß Ihrem pdf-Dokument heißt es dort: "Ihr gewählter Tarif: 1833 Flexstrom 2400er Partner Rabatt", dann folgt die Preiserhöhungspassage.

Ich habe diesen genannten Tarif nie "gewählt"! Der Tarif, den ich vertraglich mit Flexstrom abgeschlossen hatte, nennt sich "Winteraktion 2400er Partner" mit der Tarifnummer 1709. Sie behaupten also, ich hätte ein Schreiben erhalten, in dem es sich offensichtlich um eine Preiserhöhung in einem ganz anderen als den von mir "gewählten" und abgeschlossenen Tarif handelt? Ich habe weder dieses noch ein anderes Preiserhöhungs- oder Tarifumstellungsschreiben erhalten. Meine Forderung hier: Abrechung im vertraglich vereinbarten Tarif zu den vertraglich vereinbarten Preisen.

Des weiteren habe ich jetzt im Nachhinein festgestellt, dass offensichtlich während meiner Vertragslaufzeit die AGB's mehrfach abgeändert worden. Auch hierzu erhielt ich nie eine Information! Gem. den mir vorliegenden AGB – Punkt 4.1 haben Sie sich verpflichtet, Änderungen der AGB in Schriftform mitzuteilen. Dies ist nie geschehen. Ich will damit aufzeigen, dass auch weitere Schreiben, zu denen Sie sich gem. Ihrer AGB verpflichten, NIE bei mir angekommen sind. Post von anderen Absendern erhalte ich, ebenso wie Ihre Jahresrechnung und Ihre Mahnung - merkwürdig.

Als Reaktion auf diese Argumentation erhielt ich heute Ihre "1. Mahnung", vom Flexstrom-Serviceteam, welche mir auch das pdf-Dokument zur Verfügung stellte. In meinen Augen eine absolut verhöhnende Reaktion der Serviceteams. Was mir hierbei jetzt wirklich Angst macht: Sie schreiben hier: "Damit wir Sie auf Flexstrom umstellen", soll ich meinen "Zahlungsverplichtungen nachkommen". Ich verstehe dies so: würde ich zahlen, wäre dies für Sie ein Freibrief zur Umstellung der Stromversorgung zurück zu Flexstrom? Ich widerspreche auch dieser Umstellung ausdrücklich! Ich habe keinen Auftrag gestellt, meine Energieversorgung wieder auf Flexstrom umzustellen! Sie versuchen hier offensichtlich die gleiche Verfahrensweise wieder: nach einer unberechtigten Tarifumstellung während meiner 1jährigen Vertragslaufzeit, versuchen Sie jetzt (wiederum ohne einen Auftrag von mir) meine Energieversorgung wieder auf Flexstrom "umzustellen"? Ich betone nochmals, dass ich dies nicht dulden werde! Auch diesen Sachverhalt werde ich an meinen Anwalt für die gerichtliche Auseinandersetzung weiterleiten, ich fühle mich hier ganz klar von Flexstrom betrogen.

Da Sie mich aufgrund Ihrer Aussage ("Damit wir Sie auf Flexstrom umstellen.") zwingen, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, werde ich die mir entstehenden Anwaltskosten ab sofort gegen Sie geltend machen.

Die Fristsetzung für meine Forderung sowie meine genaue Forderungshöhe haben Sie per Einschreiben und email bereits erhalten.

Bestell-/Kundennummer: Vertrag Nr. 900001012002

Meine Forderung an FlexStrom:

Abrechnung zum vertraglich vereinbarten Tarif „Winteraktion 2400er Partner“, Auszahlung Bonus in Höhe von 125 EUR, keine Umstellung zurück auf Flexstrom

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 223 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Klasse recherchiert und geschrieben. Ich schließe mich Ihren Ausführungen in vollem Umfang an - mein Fall liegt ähnlich.

Viel Erfolg!
Gruss

Peter

Wow! 12.11. = Datum der neu erstellten und korrigierten Rechnung, heute bei mir eingegangen. Ohne wenn und aber, Bonus ist eingerechnet, vereinbarter Tarif wurde eingehalten. Wenn das Geld jetzt auch noch tatsächlich binnen 14 Tagen eintrifft, ist der Fall erledigt, ich gebe spätestens in zwei Wochen nochmal Rückmeldung.

Ich muss mich korrigieren, leider habe ich Flexstrom zu früh gelobt. Die 14 Tage seit Erhalt der korrigierten Rechnung sind verstrichen, nur leider habe ich anstelle der Rückerstattung jetzt erneut eine e-Mail von Flexstrom erhalten. Man habe versucht, mich zu erreichen, und bittet um Mitteilung eines Kontaktzeitpunktes. Das binnen zwei Wochen per Überweisung zugesagte Geld ist nicht eingegangen. Ich habe das Gefühl, dass man mich hier einfach hinhält. Ich habe jetzt erst einmal Urlaub, danach werde ich die Sache nun doch meinem Anwalt übergeben müssen. Von einer telefonischen Kontaktaufnahme hat dieser mir abgeraten, ich soll mit Flexstrom wegen der Beweisbarkeit vor Gericht nur in Schriftform kommunizieren. Ich werde weiter berichten.

Ich muss mich korrigieren, leider habe ich Flexstrom zu früh gelobt. Die 14 Tage seit Erhalt der korrigierten Rechnung sind verstrichen, nur leider habe ich anstelle der Rückerstattung jetzt erneut eine E-Mail von Flexstrom erhalten. Man habe versucht, mich zu erreichen, und bittet um Mitteilung eines Kontaktzeitpunktes. Das binnen zwei Wochen per Überweisung zugesagte Geld ist nicht eingegangen. Ich habe das Gefühl, dass man mich hier einfach hinhält. Ich habe jetzt erst einmal Urlaub, danach werde ich die Sache nun doch meinem Anwalt übergeben müssen. Von einer telefonischen Kontaktaufnahme hat dieser mir abgeraten, ich soll mit Flexstrom wegen der Beweisbarkeit vor Gericht nur in Schriftform kommunizieren. Ich werde weiter berichten.

Endlich erledigt - nie wieder Flexstrom!

Tipp an alle Flexstrom-Geschädigten,

die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice in Berlin eingerichtet Tel Berlin (030) 22480500, hier können Beschwerden per E-Mail an: verbraucherservice-energie@bnetza.de eingereicht werden. Vertragsnummer - Rechnungsnummer - Problem darstellen und ab geht die Mail. Allen viel Erfolg und ein frohes Fest!