15 Lappen im Tank nach einer Tankreinigung

Ich hatte im April 2010 eine Falschbetankung (Audi A6) mit meinem Geschäftswagen.

Da dies ein grob fahrlässiger Schaden war musste ich die Reparatur 7.500 Euro netto privat aus meiner eigenen Tasche bezahlen.

Folg. Tatsachen ergaben sich im nach hinein: 4 x lebensgefährliche Pannen aufgrund dieser Lappen Hinterlassenschaft, z. B. Während der Rush Hour auf der A3 bei Wiesbaden - erst nach der 3. Panne waren alle Lappen aus dem Tank. Die 4. Panne betraf dann die Benzinpumpe im Tank basierend auf den Lappen.

Das Autohaus am Steinheimer Tor in 63450 Hanau, welches die Lappen Hinterlassenschaft verursachte - hat für die Falschbetankungs-Reparatur, gem. Aussagen von 3 Audi Autohäuser in Wiesbaden, Frankfurt und Villingen-Schwenningen eine unverhältnismäßig hohe Rechnung für die Behebung der Falschbetankung angesetzt - hier wurde ich also eindeutig mit falschen Tatsachen konfrontiert, z. B. Reparaturvorgabe von Audi - die es aber nachweißlich Schreiben der Audi AG nicht gibt.

Angebracht wäre eine Reparaturhöhe von ca. 1.500 Euro netto. In Frage stellte das Autozentrum in Wiesbaden auch die Weiterveräußerung der ersetzten Teile - inzwischen habe ich den Beweis, dass das Autohaus am Steinheimer Tor in Hanau - gebrauchte Autoteile bei Ebay verkauft.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mich bei der Klärung der Tatbestände journalistisch unterstützen - gerade im Zuge der Proteste entmündigter Bürger (Aktuell Stuttgart 21).

Gerne stelle ich Ihnen auf Anfrage - den Schriftverkehr, Entschuldigungen, etc. der Audi AG, etc. zur Verfügung. Weitere Unterlagen gerne auf Anfrage.

Bestell-/Kundennummer: A6 WI-BS364

Meine Forderung an Autohaus am Steinheimer Tor:

6.000 € +Mwst.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 220 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bei einer mangelhaften Leistung sollten Sie sich an den Erbringer wenden und nicht um "journalistischen Beistand" bitten. Entschuldigungen, Schreiben von Audi, Ebay-Verkäufe sind doch da uninteressant.

Wichtig ist: Was haben Sie in Auftrag gegeben und was haben Sie erhalten? Wenn die Geschichte so wie beschrieben stimmt, wäre das eindeutig eine mangelnde Leistung und eine fahrlässige Gefährdung. Eine Fristsetzung und anschließende Zivilklage sollte da doch Erfolg haben.

Das Autohaus am Steinheimer Tor ignoriert die Tatsachen.

Wie ist es denn nun ausgegangen? Ein Gerichtsverfahren können die wohl kaum ignorieren und wenn die Geschichte wie beschrieben stimmt, ist die Wahrscheinlichkeit auf Erstattung ja extrem hoch.