21.11.2010 | 17:45 Uhr | 232 Views
Ich habe einen Kühlschrank bestellt und bezahlt, aber nie bekommen.
Anzeige bei der Polizei.
Verfahren eingestellt.
Kann natürlich zivilrechtlich klagen. Werde ich auch tun.
Was mich so verblüfft, das der Shop immer noch aktiv ist??? Das Geld, 99 Euro wurde bei der Postbank eingezahlt.
Kontoinhaber ist Maren Kleinbongardt. Gegen die Dame läuft eine Anzeige.
Meine Forderung an Elektronik-Verkauf.com:
Erstattung des Geldes und Sperrung der Internetseite
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
@Ines Lüttke: Mich würde wirklich interessieren, wie man auf solch eine Website kommt. Wahrscheinlich wird einfach mal unter 'Billiger Kühlschrank' gegoogelt und dann der erstbeste Eintrag aufgerufen.
Dabei sollte man sich doch vorher mal über den Anbieter informieren, z. B. hier: http://forum.autosec4u.info/elektronikverkauf-com-betrug-t-1568.html
Und das ist beileibe nicht der einzige Hinweis im Netz über diesen Laden!
Betrachten Sie die 99,- EUR einfach als Lehrgeld. Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Klage, vorausgesetzt Sie finden einen Anwalt, der für diesen Streitwert in den Ring springt.
Es erfolgt kein Kommentar, weder von der Firma noch von der Person, die ihr Bankkonto dafür zur Verfügung gestellt hat.
Leider noch kein Kommentar - bleibe dran...
Es erfolgte noch keine Reaktion - die Seite ist auch noch aktiv. Kann man dagegen was machen?
Anwalt eingeschaltet und Verbraucherzentrale informiert.