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Erstattung der Reisekosten Mahnung
Ich habe eine Überfahrt Ref: 753953776 Dunkerque - Dover für den 26.10.2010 gebucht.
Bei meiner Ankunft wurde ich beim Einchecken nach einem Reservekanister gefragt.
Gezielt wurde ich daraufhin kontrolliert. Der junge Angestellte (Kontrolleur) stellte vor, weil Mitführen verboten, (in den AGB's versteckt, in der Buchungsbestätigung nicht aufgeführt) den vollen Kanister abzugeben. Auf meine Frage; wann bekomme ich den Reservekanister zurück, die Antwort: NIE.
Daraufhin habe ich gesagt ich wollte unter diesen Umständen die Überfahrt nicht antreten.
Dann die DROHUNG des Angestellten ich sollte weggehen und mich ruhig verhalten sonst würde
ER die Zollbehörde rufen, dann würden meine Probleme erst richtig anfangen.
Begleitet von polemischen Bemerkungen des Angestellten bin ich umgekehrt.
Würden Sie bitte Stellung nehmen.
Würden Sie meine Reisekosten zurückerstatten. Wer kommt für die Mehrkosten Eurotunnel
558 € auf?
MfG. Elmar Wahle
Bestell-/Kundennummer: 753953776 Dunkerque - Dover
Meine Forderung an norfolkline jetzt dfdsseaways:
Reisekosten und Mehrkosten Eurotunnel 558 € zurückerstatten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Grundsätzlich gilt: Wenn ich in ein fremdes Land einreise, dann informiere ich mich VORHER, was ich mitnehmen darf und was nicht.
Wie sie dort behandelt wurden ist zwar eine Schweinerei, aber auch die Folge, dass sie sich nicht richtig informiert haben.
Die Mehrkosten werden sie wohl selbst tragen müssen, was ihnen jeder Anwalt bestädigen wird.
Liebs Team der ReclaBox. Es ist langsam wirklich zum kotzen, dass man nicht mal das Wort "Schwein**ei" schreiben kann, ohne das der Kommentar erst mal "überprüft" werden muss.
Es geht nicht um Einreisebestimmungen, sondern um Brandschutzbestimmungen. Gefüllte Reservekanister sind international auf jeder Fähre vom Transport ausgeschlossen. Dadurch kann der Behälter also auch logischer Weise nicht am Ende der Überfahrt zurückgegeben werden.
Im Prinzip ist es das gleiche Verfahren, wie es auf den Flughäfen mit den Flüssigkeiten praktiziert wird.
Wie das endet, wenn man sich gegen die Herausgabe wehrt, hat wohl jeder schon in der Zeitung gelesen, oder?
Der Beschwerdeführer soll sich also glücklich schätzen, dass er nicht in den Knast gewandert ist.
@Elmar Wahle: Mal davon abgesehen, dass Sie sich vorher hätten informieren können (wie hier schon jemand richtig bemerkte), sollten Sie sich doch jetzt mal fragen, was Ihnen diese sture Prinzipienreiterei eingebracht hat.
Ihr gefüllter Reservekanister war doch die 558,- EUR Mehrkosten für den Eurotunnel bestimmt nicht wert, oder?
Sie waren zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd Herr der Situation, deshalb ist es auch nur schwer nachvollziehbar, warum Sie sich jetzt selber über Ihr ungeschicktes Verhalten beschweren.
Brrrrrrrrrrr, #-{
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Besonders inspirierend ist "Der Moralapostel". Mal "ein oder zwei Gorillas vor die Tür stellen" oder unbescholtene Bürger "in den Knast wandern lassen." MfG. Elmar Wahle.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.