Per Ende Juli 2010 habe ich den Strombelieferungs-Vertrag mit TelDaFax durch den neuen Lieferanten kündigen lassen.
Die Kündigung wurde durch TelDaFax bestätigt. TelDaFax liegt offensichtlich seit Monaten der Zählerstand per 31.07.2010 vor.Eine Abschlussrechnung wird allerdings nicht erstellt bzw. liegt mir nicht vor und auf E-Mails wird nicht abschließend reagiert.
Ein Anruf im Callcenter am 03.12.2010 wurde abgebrochen, indem der Mitarbeiter einfach auflegte.
Ich habe nun schriftlich per Fax eine letzte Frist per 10.12.2010 gesetzt und werde danach Strafanzeige stellen und den Anwalt einschalten.
Bestell-/Kundennummer: 3401828
Meine Forderung an TelDaFax:
Erstellung der Abschlussrechnung bis spätestens 10.12.2010 und Erstattung des Guthabens bis 15.12.2010
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Einfach Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bonn stellen, nicht nur damit drohen. Es ist denkbar einfach, solange der Fall plausibel ist. Es wird eh bereits gegen Teldafax ermittelt, da ist es erst recht sinnvoll, dass Beschwerden auch dort publik werden. Reclabox ist ok, aber in so einem Fall hilft nur die persönliche Ansprache direkt bei der Justiz.
Anschrift:
Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Straße 3, 53225 Bonn
Telefon:
0228 9752-0
Telefax:
0228 9752-600
E-Mail:
poststelle@sta-bonn.nrw.de
Bisher hat TELDAFAX keinen Kontakt mit mir aufgenommen oder eine Abrechnung geschickt.
Es hat sich nichts getan, aber es war nichts anderes zu erwarten.
Heute erreichte mich eine Mail mit der üblichen Teldafax Hinhaltetaktik. Man würde sich der Sache annehmen. Am 15.12.2010 stelle ich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bonn.
Strafantrag wurde gestellt. Rechnung ist zwar eingegangen, aber Guthaben wird nicht termingerecht überweisen.
Hurra, das Geld ist da! Anzeige läuft weiter, da die sonst nichts ändern, an den Geschäftsgepflogenheiten.