Preisbindung wird nicht eingehalten - Evita Energie

E.VITA GmbH
Stuttgart

Am 14.6. d. J. schloss ich einen Lieferungsvertrag mit einer Preisbindung 24 Monaten ab. In der Vertragsbestätigung von E.vita steht ausdrücklich das der vereinbarte Preis "inkl. der jeweils gültigen Stromsteuer, EEG und KWKG abgaben" ist.

Am 15.11. bekomme ich die Mitteilung, dass der Strompreis um 1,38 Cent erhöht wird.

Auf meine schriftliche Beschwerde hin bekomme ich nun gesagt, dass der zugesagte Preis nur der reine Strompreis wäre und beruft sich auf einen Paragraph § 4 der AGB.

Dieser Paragraph § 4 AGB lt. meiner vorliegenden Vertragsbestätigung sagt aber gar nichts über Preise, sondern lediglich etwas über den Zahlungsmodus aus.

Wie kann man sich nur gegen diese Ignoranz schützen?

Bestell-/Kundennummer: 120.006.864

Meine Forderung an E.VITA:

Einhaltung des bestehenden Vertrages und der Preisbindung

Antwort auf die Beschwerde vom 06.12.2010
E.VITA GmbH

Abteilung: Customer Communication Center

10.12.2010 | 11:27 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre offenen Worte! Es tut uns leid, Sie verärgert zu haben. Wir werden diese Angelegemheit gerne mit Ihnen direkt klären. Offensichtlich liegen Missverständnisse vor so unter anderem die Frage der aktuell gültigen AGB.

Wir werden uns telefonisch bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Ihr Service-Team von E. VITA

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Man hat mich am 10.12. angerufen und versucht mir nochmals, etwas über neue AGBs zu erzählen. Nachdem ich nochmals darauf bestand, dass die beim Vertragsabschluss gültigen AGBs und die darauf basierende Preisbindung von 24 Monaten nicht nachträglich einfach durch Einstellung neuer AGBs (welche ich nicht erhalten habe) als null und nichtig erklärt werden können, hat man mir zugesagt, die Sache nochmals zu überdenken und mich heute, 13.12., nochmals anzurufen. Dies ist bisher nicht geschehen.

E.vita hat nochmals am 13.12. spät nachmittags angerufen und mir mitgeteilt, dass man bei der Entscheidung bleibt und die Preisbindung NICHT einhält. Man hat mir nahegelegt von einem mir speziell eingeräumten Sonderkündigungsrecht, Gebrauch zu machen. Welches ich nicht getan habe. Ich würde mich freuen, wenn mir evtl. noch andere Geschädigte schreiben, damit wir gemeinsam gegen diesen Vertragsbruch vorgehen können.

Nun ja, in dem Fall vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und wo anders hin wechseln.