Seit November 2010 werden wir durch Sie, der Stromio GmbH, mit Strom beliefert.
Dieser Belieferung liegt ein Vertrag mit zwölfmonatiger Preisfixierung zu Grunde. Dessen ungeachtet hatten Sie um vor einigen Tagen eine Preiserhöhung bereits zum 01.01.2011 angekündigt.
Dieser Preiserhöhung widersprechen wir hiermit.
Bestell-/Kundennummer: 10144935
Meine Forderung an Stromio:
Rücknahme-Info dieser Preisanhebungsforderung durch die Stromio GmbH bis zum 22.12.2010.
Antwort auf die Beschwerde vom 16.12.2010
Sehr geehrter Herr Schaubhut,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Sofern es bei Ihrer Bestellung über einen Vertriebspartner zu einem Mißverständnis bezüglich der zugesicherten Leistungen gekommen ist, bedauern wir dies. Unser Kundenservice wird sich daher in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice
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Schon erstaunlich, was sich einige Stromlieferanten so einfallen lassen. Unter Preisfixierung verstehen wir feste Preise auf Dauer des betreffenden Zeitraums (ohne Einschränkung). Zwischenzeitlich wurden wir per direkter Mail von Verivox über diesen Unterschied aufgeklärt. Dazu ist zu sagen, dass wir über Verivox zu Stromio gelangt sind, nach dem wir über die Verivox Homepage einen Versorger mit jährlichem Festpreis gesucht haben. Anscheinend unterstützt Verivox dieses traurige Spielchen. Glücklicherweise haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und können uns somit gegen solche Praktiken "zur Wehr" setzen.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir von der selben Sache sprechen, auch ich habe als Stromio Kunde (seit Dezember 2010) schon die erste Preiserhöhung erhalten, wenn auch ohne Begeisterung. Ich denke, es ist nichts daran zu ändern.
In den AGB's finde ich folgende Punkte:
4 Preisgarantie, Preisanpassung
4.1 …. Stromio ist verpflichtet, den Kunden zu den beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll, schriftlich zu informieren. Erhöht Stromio auch nur einen der vorgenannten Preise, so ist der Kunde berechtigt den Stromlieferungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung, auch innerhalb einer etwaigen Erstlaufzeit, schriftlich zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht jedoch nicht bei einer Preiserhöhung nach Ziffer 4.3. …
4.3 Auch soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, kann Stromio künftige Änderungen bestehender Steuern, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z. B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiterer Energiesteuern) oder Abgaben (z. B. Änderungen der Belastungen nach dem EEG) an den Kunden weiter berechnen …
Aber lass uns wissen, ob etwas anderes bei Deinem Anliegen rausgekommen ist. Die zusätzlichen Belastungen aus dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) hat wohl so gut wie jeder Lieferant zum 01.01.2011 auf seine Kunden umgelegt.
Firma hat nicht zu dieser Beschwerde Stellung bezogen. Für uns bedeutet Preisfixierung so viel wie Festpreis für ein Jahr. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb Verivox solche Geschäftsmodelle unterstützt und bei einer konkreten Nachfrage nach einem Stromanbieter mit jährlichem Festpreis in der betreffenden Kandidatenliste aufführt. Glücklicherweise können wir bereits in einigen Monaten den Vertrag mit Stromio wieder lösen.
Stromio hat sich noch nicht mit uns in Verbindung gesetzt (ist aber auch erst der 23.01.).
Stromio hat sich am 24.01. per Mail gemeldet und uns Angebot zur gütlichen Einigung unterbreitet, welches wir angenommen haben. Unsere Beschwerde hat sich somit zu unserer Zufriedenheit erledigt.