Wir haben am 01.02.2009 das Winterpaket 7800 mit FlexStrom abgeschlossen und nach einem Jahr Laufzeit fristgerecht zum 31.01.2010 gekündigt.
Jetzt bekommen wir am 18.10.2010 eine Schlussrechnung von FlexStrom, in der sie von uns noch 183 € verlangen, obwohl wir das Paket nicht mal ausgeschöpft haben und der Aktionsbonus von 130 €, wie im Vertrag und in den AGB´s aufgeführt und versprochen, nicht berücksichtigt wurde. Des weiteren wurden uns die Grundgebühr nach vier Monaten Laufzeit von 5 €/Monat auf 7,90 €/Monat erhöht, ohne dass wir etwas davon erfahren haben.
Nach mehreren E-Mails mit FlexStrom, wobei keine Einsicht von Seitens FlexStrom kam, bekommen wir erst die erste Mahnung, dann die zweite und nun gestern ein Schreiben vom Inkasso IHD GmbH mit der Zahlungsaufforderung von 235 € bis zum 23.12.2010. Wenn wir nicht zahlen, würde Mahnbescheid ergehen. Ich hatte nämlich die unrechtmäßige Abbuchung seitens FlexStrom zurückgesandt, da ich FlexStrom nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe.
Haben die Sache bereits der Verbraucherzentrale gemeldet und damit dem Ombudsmann. Werden wohl noch am Montag zum Anwalt damit gehen.
Es ist eine echte Frechheit, das Geld auf solcher Weise einzutreiben. Das sind in meinen Augen keine seriösen Anbieter. Wir haben den Eindruck, dass FlexStrom nur durch solche Fälle und bewusste Masche ihr Geld verdient und nicht, wie beworben, der günstigste und kundenfreundliche Stromanbieter wäre.
Bestell-/Kundennummer: 900000988543
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung des Aktionsbonus von 130 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Mails und Briefe an Flexstrom nützen nichts mehr. Flexstrom steht finanziell mit dem Rücken zur Wand und ist vermutlich kurz vor der Insolvenz.
Was die können, können wir auch. Verbraucher wehrt Euch! Jetzt werden wir auch schmutzig:
Am 8.1.2011 findet in Berlin der Flexstrom-Cup (Hallenfußball) statt. Lasst Euch was einfallen und macht diese Veranstaltung für Flexstrom zum PR-Desaster!
Protestiert vor der Max-Schmeling-Halle, stürmt das Spielfeld, SPORT1 überträgt von 14:30-20:00 Uhr live!
Ein Beispiel vom letzten Jahr zeigt, wie einfach es ist: http:// www.youtube.com/watch?v=9kIKQtZeuvU&feature=related (siehe Minute 8:30)
Wir bekommen zwar unser Geld nicht zurück, aber wir warnen damit andere und ersparen denen unser Schicksal.
Schämen Sie sich, Herr Mundt! So geht man nicht mit seinen Kunden um.
Lesen Sie mal folgenden Artikel, der Inhalt dürfte Ihnen unbekannt sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrbarer_Kaufmann
Bitte diese Nachricht in allen Flexstrom-Foren verbreiten.
Hallo Eugen und Marina,
uns passiert gerade genau das Gleiche mit Flexstrom. Wir wollen die Preiserhöhung auch nicht akzeptieren. Leider habe ich ein Problem, mir ist die Beschreibung des 7800 Pakets und der damals gültigen AGBs abhanden gekommen. Wäre es möglich, dass ihr mir eine Kopie per Mail (marc.oesch@gmx.net) zuschickt, das wäre super, dann könnte ich mich auch wehren.
Vielen Dank und schöne Feiertage,
Marc Oesch
Tipp an alle Flexstrom-Geschädigten,
die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice in Berlin eingerichtet Tel Berlin (030) 22480500, hier können Beschwerden per E-Mail an: verbraucherservice-energie@bnetza.de eingereicht werden. Vertragsnummer - Rechnungsnummer - Problem darstellen und ab geht die Mail. Allen viel Erfolg und ein frohes Fest!
Auch ich bin auf diese Firma hereingefallen. Obwohl ich das 3600er Paket nicht ausgeschöpft hatte, musste ich nachzahlen. Ich verweigerte und bekam zwei Mahnungen. Dann kam das Inkasso-Unternehmen und forderte noch 120 Euro mehr.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Nach der Drohung von der von FlexStrom beauftragten Inkasso Firma hatten wir sofort den Rechtsanwalt eingeschaltet. Seit dem kam nur eine kurze Antwort auf unsere E-Mail: "Sehr geehrter Herr Zwar, wir bedanken uns für Ihr Ihre E-Mail vom 18.12.2010. Zuletzt hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch auf eine Änderung der Rechnung erkennen können. Auch aus Ihren Unterlagen ist ein solcher Anspruch bislang nicht erkennbar gewesen. Freundliche Grüße FlexStrom-Serviceteam" Mittlerweile hatten wir eine Nachricht von unserem Anwalt erhalten, dass die Ihd Inkasso GmbH die "Auftraggeberin" kontaktiert und lässt die Sache überprüfen.
Seit der letzten Meldung von unserem Anwalt habe ich nichts mehr von FlexStrom gehört. Die Nummer mit zwei Mahnungen und anschließender Drohung seitens Inkasso-Firma ist nicht durchgegangen, weil FlexStrom keinen rechtmäßigen Anspruch darauf hat.
1) Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln) :
"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“
auf der Internetseite der Stiftung Warentest.
2) Berufen Sie sich umgehend auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln). Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil):
". Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.
In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a.:
“ Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung. ”
Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.
Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.
Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:
“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”
Diese Regelung ist unklar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165).
Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag 12 Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als 1 Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."
Heute, am 29.06.2011 haben wir wieder ein Schreiben von der Inkasso-Firma bekommen mit der Aufforderung, den offenen Betrag zu zahlen. Noch mal zum Überblick: Zum 01.02.2009 bis 31.01.2010 7800er Paket gekauft; zum 31.01.2010 gekündigt. Verbraucht ca. 6700 kWh, also an nicht verbrauchten 1100kWh konnte sich FlexStrom schon mal begnügen. Am 18.10.2010 kommt die Schlussrechnung mit der Aufforderung noch offene 183 EUR zu zahlen, vom Bonus (130 EUR) wird nichts erwähnt. Nicht verbrauchte 1100 kWh kassiert (ist unser Pech); Bonus von 130 EUR kassiert, nach vier Monaten Laufzeit Preisanpassung in unrealistische Höhe getrieben, Grundgebühren erhöht, so dass es noch 183 EUR zu zahlen sind, ich frage mich nun, wie viel müssten wir beim ausgeschöpften Paket noch zahlen? Noch mal 250 EUR drauf? Eine durchdachte Strategie die Kunden auszubeuten. Wir lassen nicht nach und bezüglich der Geschäftsleitung von FlexStrom gibt es ein altes Sprichwort: "Was der Mensch sät, wird er unbedingt ernten." Gruß an alle Kämpfer!