Falsche Abrechnung, jetzt sogar Mahnbescheid vom Amtsgericht!

Troisdorf

Auch ich hatte den Fehler gemacht, wegen niegrigerer Gebühren zu Teldafax zu wechseln. Kurz nach Wechsel kam allerdings eine starke Erhöhung, worauf hin ich dann gleich wieder gekündigt habe. Aus mir nicht belegten Gründen hat Teldafax einen absurd hohen Endverbrauch berechnet, belegbare Stromzählerabmessungen gab es für diesen Zeitraum nicht. Jedoch kann ich meinen Durchschnittsverbrauch für diese Wohnung schriftlich belegen.

Jedenfalls hat Teldafax ein paar Monate nach Kündigung (2008) mir plötzlich 400 Euro vom Konto abgebucht, was ich natürlich sofort von der Bank widerrufen habe. Auf Nachfrage von Teldafax erhielt ich natürlich keine Antwort.

Ende 2009 kamen plötzlich Forderungen von einem Inkasskounternehmen. Ich habe daraufhin Kontakt mit Teldafax aufgenommen und zum ersten Mal eine Rechnung für diese Forderung erhalten. Telefonisch und per Fax habe ich Teldafax dann die Situation erklärt, den Rechnungsbetrag widerrufen und um eine Korrektur gebeten. Daraufhin kam dann einfach wieder KEINE Antwort.

Wieder ein Jahr später, am 23.12.2010, kommt nun ein Mahnbescheid vom Amtsgericht ins Haus! Nun ja, nun werden wir wohl ein für alle Mal vor Gericht klären, dass die Forderungen falsch sind.

Bestell-/Kundennummer: Stromrechnung 5763279 vom 05.07.08

Meine Forderung an TelDaFax:

512,66 €

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 178 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ein Mahnbescheid ist noch kein Gerichtstermin. Diesen Bescheide können heute ohne Prüfung beim Gericht beantragt werden. Diese prüfen weder die Höhe noch die Rechtmäßigkeit. Wichtig ist der sofortige schriftliche Widerspruch auf dem beigefügten Formular. Bei der geschilderten Schlage wird sich solch Laden wie TelDaFax nicht auf einen Prozess einlassen. Alle Stromkonzerne scheuen die Justiz wie der Teufel das Weihwasser.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.