"Ab in den Urlaub" Gutschein Citydeal 150 Euro

Leipzig

Wir hatten zwei Gutscheine von Citydeal für den Anbieter "Ab in den Urlaub.de" Unister GmbH erworben (je 120 Euro für eine Pauschalreise). Da wir eine Reise für die Eltern buchen wollten, habe ich vorab "Ab in den Urlaub" angeschrieben, mit der Frage, ob ich für eine Pauschalreise für zwei Personen auch zwei Gutscheine einlösen könnte. Ich erhielt auch eine Antwort, dass dies bei der Buchung von zwei Pauschalreisen möglich wäre, sofern zwei Gutscheine vorlägen und die Bedingungen erfüllt wären (Nachrichten liegen schriftlich vor).

Aufgrund vieler offener Fragen zu einer Fernreise erfolgte die Buchung telefonisch. Die Gutscheincodes wurden auch tel. gleich mit angegeben, jedoch meinte der Sachbearbeiter, es wäre nur die Einlösung eines Gutscheins möglich. Aufgrund unserer vorliegenden schriftl. Zusage hat mich dies nicht weiter irritiert und ich habe im Anschluss die Gutscheine per E-Mail zugeschickt, mit dem Hinweis auf ihre Zusage der Einlösung von zwei Gutscheinen, und mit der Bitte um Berichtigung der Unterlagen.

Nachdem Wochen nach der Reise noch keine Gutschrift erfolgte, schrieb ich Unister an, mit der Bitte um Erstattung der Gutscheine (gem. Bedingungen erfolgt die Gutschrift nach Reiseantritt). Nun kann sich Unister leider an gar keinen Gutschein mehr erinnern.

Auszug E-Mail: "Leider ist es uns nicht mehr möglich, den Gutschein nachträglich zu Ihrer Buchung einzulösen. Wie Sie sicher bereits in unseren Gutscheinbedingungen gelesen haben, muss der Wunsch auf Einlösung des Gutscheins sofort bei der Buchung vermerkt werden. Natürlich verfällt Ihr Gutscheines nicht!

Nachdem alles schriftlich vorliegt, die Gutscheine rechtens erworben wurden und die Reise nicht billig war, ist es denn wirklich notwendig, dass wird die Reiserechtschutzversicherung beanspruchen. Die Werbung von Unister hatte den gewünschten Erfolg und wir möchten den Nachlass, der versprochen wurde. Wo liegt nun eigentlich das Problem?

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 500285456

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

Erstattung der Gutscheinbeträge

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 166 Tagen und 5 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auf die Beschwerde erfolgt keinerlei Reaktion.

Eine sehr höfliche Dame von "Ab in den Urlaub" hat sich telefonisch gemeldet und sich bereit erklärt, einen Gutschein einzulösen. Der Betrag wurde bereits überwiesen. Wie bereits erläutert, waren die Gutscheinbedingungen für mich nicht eindeutig, ob die Einlösung von zwei Gutscheinen bei der Buchung einer Reise für zwei Personen möglich ist. Daher hatte ich ja speziell für diesen Fall (konkret beschrieben, dass ich eine gemeinsame Reise für eine Ehepaar buchen möchte) vorab angefragt. Selbst ohne diese vorangegangene E-Mail halte ich es für sehr fraglich, wie die juristische Interpretation dieser Bedingungen ausfallen würde. Buche ich einen Flug für zwei Personen oder buche ich zwei Flüge – letztendlich buche ich zwei Plätze – zwei Buchungen oder eine Buchung? Was die Anerkennung des zweiten Gutscheins betrifft, werde ich jedoch nicht mehr weiter aktiv werden, vertrete jedoch die Meinung, dass es generell möglich wäre, die Gutscheinbedingungen so zu formulieren, dass der Verbraucher diese auch eindeutig verstehen könnte (z.B. pro Buchung - unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer). Generell möchte ich fairer Weise erwähnen, dass das Team bei Fragen zur Buchung usw. sehr höflich beraten hat, die Reise selbst keine Wünsche offen ließ und letztendlich ja auch nicht die Mitarbeiter für diese Formulierungen verantwortlich sind. Die mir noch vorliegenden Reisegutscheine werde ich versuchen, noch irgendwie einzulösen - oder auch nicht. Ich persönlich werde sicherlich künftig keine Reisegutscheine mehr erwerben. Danke an Reclabox – eine tolle Idee.