Trotz Ticket Strafe bekommen!

Berlin

Seit fünf Jahren fahre ich täglich mit der Bahn. Habe auch drei Jahre eine Bahncard 50 gehabt. Nun besitze ich einen Bahnberechtigungsausweis. Dieser wurde dummerweise mitgewaschen und sah dementsprechend aus. Einen gültigen Ausweis zu dem Berechtigungsausweis konnte ich vorzeigen, nur war ein Stempel natürlich nicht mehr sichtbar, da dieser rausgewaschen war.

Der Kontrolleur akzeptierte das Ticket aber nicht mehr und meinte, er müsste das natürlich aufnehmen. "Ich sehe ja, dass Sie ein Ticket haben, nehme das auch als unvollständig ausgefüllt auf, damit es nicht als schwarz fahren gewertet wird."

Auf einmal bekam ich einen Brief, wonach ich 40 Euro fürs schwarz fahren zahlen müsste. Daraufhin beschwerte ich mich, mit dem Hinweis doch einen gültigen Ausweis zu haben. Am Schalter wurde ich daraufhin abgewiesen, ich hätte ja eine Frist beachten sollen. Eine schriftliche Beschwerde wurde mit den Worten "da ich keine gültige Fahrkarte hatte, und alle gleich behandelt werden müssten, würde ich die 40 Euro auch bezahlen müssen" (mittlerweile schon plus Mahngebühr, da die Antwort auf meiner Beschwerde einige Wochen auf sich warten ließ). Nun ist so gar ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden und ich fühle mich von der Bahn ziemlich verschaukelt.

Ich habe bereits etliche Verspätungen, Ausfälle, überfüllte Züge usw. miterlebt und mich nie beschwert, aber wenn ich einmal einen Stempel nicht auf meinem Ticket habe, weil dieser ersichtlich aus Versehen verwaschen wurde, werde ich direkt so behandelt. Für mich ist nun auch klar, wie viel mal als Kunde bei der Bahn geschätzt wird und ich werde nun nie mehr mit der Bahn fahren, das kann ich seit diesem Vorfall versprechen.

Meine Forderung an Deutsche Bahn:

Meine Forderung ist, dass der geforderte Betrag zurückgenommen wird und sich mindestens entschuldigt wird.

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 166 Tagen und 4 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Dieser Kommentar wurde entfernt.

@Matthias: Du hast aber selber geschrieben, Zitat: "Dieser wurde dummerweise mitgewaschen. . . ".

Gab es für Dich denn nicht die Gelegenheit, einen neuen Ausweis zu beantragen?

Ich sehe die Forderung der Bahn als gerechtfertigt an und ich weiß auch nicht, warum sie sich entschuldigen soll.

Brrrrrrrrrr, #-{

@ Gerd Schwanz oder Gerd Mitleid?
Was bist du eigentlich für ein Vollpfosten?

Natürlich habe ich eine neue Karte gehabt. Am nächsten Werktag hatte ich sofort meine neue Berechtigungskarte. Ich bin aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit berechtigt, jederzeit Bahn fahren zu können. Hatte diesen Nachweis auch vorliegen und bin in der Lage, es jederzeit beweisen zu können, deshalb empfinde ich es als Abzocke.
Zugegeben, dumm mit der Wäsche, aber meiner Meinung nach ist Kulanz ja wohl kein Fremdwort, wenn man bedenkt, dass ich auch nicht für jede fünf Minuten ein Fass aufmache.

@ "Der Moralapostel": Sie vertreten auffällig oft die Sichtweise bestimmter Unternehmen (u. a. der Deutschen Bahn), lassen bei Ihren Kommentaren gern wichtige Aspekte der Beschwerden unter den Tisch fallen und dafür gern Abfälligkeiten einfließen ("Brrrrr" zum Beispiel). Warum tun Sie das? „Mathias“ ist in eine Falle getappt, die die Deutsche Bahn ihren Kunden nur deswegen zumuten kann, weil sie de facto ein Monopolunternehmen ist: die Falle der seltsamen "Beförderungsbedingungen" nämlich. Hinzu kommt die durch die "Stiftung Warentest" schon mehrfach nachgewiesene Tatsache, dass die Beratung durch Bahnmitarbeiter häufig unzureichend ist. Mathias hatte seine Fahrt bezahlt, diese Tatsache ist in den Datenbanken der DB dokumentiert. Nachdem der Kontrolleur seine Karte nicht akzeptierte, hätte er ihn darauf hinweisen müssen, dass der Kunde (laut „Beförderungsbedingungen“) seine Berechtigung binnen einer Woche am Schalter nachzuweisen hat (wie gesagt, wäre die DB kein Monopolunternehmen, würde sie dies längst kundenfreundlicher handhaben müssen). Offenbar ist dieser Hinweis an den Kunden „Mathias“ nicht erfolgt, er hat die Frist versäumt und wird von der Deutschen Bahn jetzt als „Schwarzfahrer“ (Straftatbestand) geführt. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ich empfehle „Mathias“ unter www.soep-online.de ein Vermittlungsverfahren zu beantragen.

Http://www.eba.bund.de/cln_015/nn_201954/sid_B47C0D2C0FD8804A8F2919495C5DE7AB/nsc_true/DE/Fachthemen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte__node.html?__nnn=true