Im Zeitraum vom 01.02.2009 bis 14.10.2009 befand ich mich im 2. Vertragsjahr (FlexStrom 1200 privat) bei der FlexStrom AG.
Dass es überhaupt zu einem 2. Vertragsjahr kam, beruhte auf einer ignorierten bzw. angeblich nicht eingegangenen Kündigung meinerseits. Aus der Erfahrung heraus, dass herkömmliche Korrespondenz nicht berücksichtigt wird, habe ich meine Kündigung wegen eines Umzuges per Einschreiben gesandt, worauf kurz darauf ein Bestätigungsschreiben bei mir einging.
Zum Zeitpunkt meines Auszuges, also nach achteinhalb Monaten in diesem Abrechnungszeitraum, hatte ich einen Verbrauch von 847 kWh. Am 23.11.2010 erreichte mich unerwarteter Weise die Schlussrechnung mit einem angegebenen Verbrauch nach "EVU Ablesung" von 1283 kWh. Also sage und schreibe ein um über 50% höherer Endverbrauch.
Des Weiteren erfolgte lt. Schlussrechnung innerhalb des Zeitraums eine Vertragsumstellung in einen teureren Tarif. Bemerke: Ohne jegliche Kommunikation darüber an mich!
Da bekannt ist, wie das Unternehmen Einspruchsschreiben von Kunden handhabt, werde ich den Fall, sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, direkt an die "Rechtsabteilung für Mitarbeiter" meines Arbeitgebers (Siemens AG) weiterleiten.
Meine Forderung an FlexStrom:
Korrektur der Schlussrechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):
"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“
auf der Internetseite der Stiftung Warentest.