Strafgebühr für Kündgung bei Vodafone, trotz Umzug ins Ausland

Düsseldorf

Ich habe gerade ein Problem mit Vodafone.

Ich bin letztes Jahr ins Ausland gezogen und habe mein Sonderkündigungsrecht war genommen. Am Anfang schien es, nach Aussage vom Callcenter, kein Problem zu sein. Doch nach dem ich mein Kündigungsschreiben eingereicht hatte, wurde mir eine Strafgebühr in Höhe von 215.- € für eine vorzeitige Kündigung von meinem Konto abgebucht.

Ich habe Vodafone mittlerweile dreimal meine Unterlagen zugesandt und um eine Rückerstattung gebeten. Bislang habe ich keine Reaktion von Vodafone erhalten, noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung meiner letzten zwei Anschreiben. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass Vodafone sich auch nicht mehr rühren wird und das ganze gemütlich aussitzen möchte. Über einen regulären Zugang bin ich mir sicher, da ich den letzten Brief per Einschreiben mit Rückschein gesandt hatte.

Kann mir jemand weiter helfen, wie ich meine Strafgebühr wieder zurück erhalte?

Meine Forderung an Vodafone D2:

Rückerstattung Strafgebühr

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1. Rufen sie bei ihrer Bank an und lassen sie den Betrag stornieren.
2. Laut neuestem Gerichtsurteil gibt es KEIN Sonderkündigungsrecht bei Umzug, da der Anbieter ja seinen Teil des Vertrages erfüllt.

Wenn sie allerdings für immer im Ausland bleiben, dann können sie Punkt 1 versuchen.

@Rudolf Renate Ranzig.
Natürlich gibt es in Deutschland Sonderkündigungsrecht, nur ist es beim DSL-Anbieter erst vor kurzem durch ein Gerichtsurteil mal wieder etwas schwieriger geworden. Der "Horst" sind wohl sie. Vielleicht sollten sie mal nach Sonderkündigungsrecht "googlen", bevor sie hier den "Horst" machen.

@Georg.
Beim Umzug ins Ausland hätten sie vor Gericht ganz gute Karten.
Ich würde das Ganze einem Anwalt geben.

@ Zwitter Zitat: "eine Partei nicht möglich oder unzumutbar ist".

Dann soll Vodafone doch im Ausland liefern, und wenn Sie das nicht können, wofür wollen die Geld haben? Da hilft wohl nur ein Mahnbescheid gegen Vodafone.

Nun wenn sie nicht reden mit ihnen, würde ich den Betrag zurück buchen lassen. Zumindest werden die dann gesprächig. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es.
Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses abweichend von den Fristen einer normalen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner einseitig die Vertragsbedingungen ändert.
Mal den Vertrag lesen. Wenn Vodafone am neuen Wohnort seine Leistungen ungemindert anbieten kann, besteht wohl für sie kein recht auf Sonderkündigungsrecht. Ziehen sie außerhalb des Vodafone-Vertragsraumes (z. B: Antarktis), kann Vodafone ebenfalls nix dafür und lässt den Vertrag weiterlaufen. Die Strafgebühr halte ich eher für die wegfallenden Grundgebühren bis zum eigentlichen Vertragsende, oder?

Bei so etwas hilft nur eine Strafanzeige wg. Betrugsversuchs.

Warum sollte es bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht geben? Wo steht das?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.