Einwendung Jahresabrechnung/Kunden Nr. : 3284966 – Ihr Schreiben vom 30.12.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits per Mail am 14.12.2010 und nochmals per Telefax am 6.1, da man ja telefonisch bei Teldafax auch nicht durchzukommen scheint, Einwendungen gegen meine Jahresabrechnung erhoben, da diese so nicht korrekt ist. Da ich aber bis heute keine Antwort erhalten, erhebe ich meine Einwendung nochmals auf diesem Weg und muss auch dabei sagen, dass es eine Frechheit ist, dass sich keiner rührt und es nicht für nötig gehalten wird mal eine Antwort zu schicken. Aber wenn bei euch eine Rechnung auf ist, seid ihr gleich dabei!
Bei der Jahresabrechnung wurde der Sonderabschlag in Höhe von 100 Euro nicht aufgeführt und auch nicht berücksichtigt, somit steht mir noch eine Auszahlung von o. g. Betrag zu.
Am 5. Januar 2011 habe ich Ihr Schreiben vom 30.12.2010 erhalten mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 107,00 Euro für die Abschlagszahlung Januar.
Sie können meinen noch bestehenden Zahlungsanspruch in Höhe von 100 Euro mit dem Abschlag für Januar verrechnen und ich überweise noch die 7 Euro. Oder Sie überweisen mir unverzüglich die 100 Euro und ich werde dann nach Geldeingang den Abschlag in Höhe von 107 Euro überweisen.
Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wie verfahren werden soll.
Bestell-/Kundennummer: 3284966
Meine Forderung an TelDaFax:
Korrektur der Abrechnung und sofortige Auszahlung des Fehlbetrages.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Wird der Sonderabschlag nicht erst am Vertragsende erstattet? Wollte auch zu der Firma wechseln, aber das mit der Zahlung gefiel mir nicht, da man ja keine Zinsen erhält. Wenn Sie also eine Jahresrechnung erhalten haben, ist das doch kein Vertragsende?
Nein, die 100 Euro sind der Sonderabschlag, den man vor Vertragsbeginn zahlen muss. Diesen bekommt man dann mit der ersten Abrechnung wieder vergütet. Ein Boni, den man selber bezahlt hat, so ungefähr.
Habe mir die AGBs nochmal angeschaut, da ich der Meinung bin, dass es anders ist, und schauen Sie mal:
7.1. Soweit der Kunde nach dem von ihm gewählten Tarif einen einmaligen Sonderabschlag als besondere Vorauszahlung zu leisten hat, ist diese fünf Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Sonderabschlag wird nicht verzinst und dem Kunden bei Beendigung des Vertrags entweder erstattet oder mit Rü̈ckständen verrechnet.
Hm, das höre bzw. lese ich jetzt zum ersten mal. Dann bin ich entweder falsch informiert worden, bei Teldafax ja Gang und Gebe, oder die haben ihre Klauseln geändert. Dann ist die ganze Sache mit dem Boni doch auch nur Augenwischerei von denen? Ich weiß nur eines, dass ich nie wieder Teldafax nehmen würde, es war ein großer Fehler, dieses Unternehmen zu wählen. Erreichbar ist auch niemand und Fragen werden nicht beantwortet. Ich werde, sobald als möglich, wieder zu meinem Grundversorger hier in der Stadt zurück gehen, denn für mittlerweile nur noch 126 EUR Einsparungen im Jahr lohnt sich der ganze Ärger nicht und für umgerechnet 10,50 im Monat habe ich wenigstens kompetente Ansprechpartner, die für mich auch erreichbar sind, und ich brauche meinem Geld nicht hinterher rennen.
Es hat sich bisher immer noch keiner gemeldet, auch auf Fax kommt keine Reaktion. Muss ich mir das gefallen lassen, keinen Ansprechpartner bei diesem Verein zu bekommen? Als Kunde hat man keine Möglichkeit, mit dem Kundenservice in Kontakt zu treten. Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Was kann ich dagegen tun? Kann ich fristlos kündigen?
Was soll man sagen, Teldafax biegt sich alles so zurecht, wie die es gerade brauchen. Die Erklärung über das wieso und weshalb, was den Sonderabschlag betrifft, wurde mir damals bei Vertragsabschluss so nicht übermittelt. Meine Kündigung ist bereits eingereicht, denn mir reicht es mit dieser Firma..