ASCI Campingführer und Card-Kauf ohne Lieferung

ACSI Holding BV / ACSI Touroperating BV / ACSI Publishing BV
Zetten

Am 15.10.2010 habe ich im Webshop von ACSI Publishing die CampingCard samt Führer bestellt und bezahlt, bis zum 21.1.2011 allerdings nichts erhalten, außerdem ist keine Antwort bzw. Reaktion nach mehrmaligen Reklamationen erfolgt.

Bestell-/Kundennummer: Re. Nr. 106014495

Meine Forderung an ACSI / ACSI Touroperating / ACSI Publishing:

Lieferung wie vorgesehen

Antwort auf die Beschwerde vom 21.01.2011
ACSI Holding BV / ACSI Touroperating BV / ACSI Publishing BV

Abteilung: null

18.02.2011 | 08:39 Uhr

Sehr geehrter Herr Kolar,

Als Kommunikationsbeauftragte von ACSI besuche ich regelmäßig Foren, um auf der Höhe zu beleiben, was unter den Campern so los ist. Dadurch hatte ich auch Ihre Reaktion erhalten.

Im Namen von ACSI möchte ich mich hinsichtlich des Ablaufs Ihrer Bestellung des Führers entschuldigen. Was die Bezahlung betrifft, können Sie diese als gegenstandslos betrachten. Wir werden hierüber so schnell wie möglich noch Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Campingurlaub!

mit freundlichen Grüßen,
ACSI Publishing BV

Willeke Verbeek
Abteilung Kommunikation

bewerten sie die antwort von ACSI Holding BV / ACSI Touroperating BV / ACSI Publishing BV

Der CampingCard ACSI wurde per 7.2.11 geliefert, jedoch eine neue Rechnung per 8.2.11 für den bereits am 18.10.2010 per MasterCard bezahlten Betrag von 16,95 € mir zugestellt (shop@acsi-gids.com).

Mir wurde neuerlich der CampingCard Führer (16,95 €) sowie das Package Europa (ca. 27 €) samt neuerlicher Rechnung für beides zugesandt, wobei ich den Europaführer gar nicht bestellt habe.

Mir wurden zwei weitere nicht bestellte Exemplare mit neuerlichen Rechnungen zugeschickt (aus der Schweiz), die ich wieder zurückgeschickt habe. Hoffe, ich bekomme nichts mehr zugeschickt, dann ist für mich die Sache erledigt.

Laut letztem Mail v. 18.2.2011 habe ich eine Entschuldigung hinsichtlich der Bestellung bzw. Lieferung erhalten, die neuerliche Bezahlung wurde als gegenstandslos bezeichnet. Demnach ist die Angelegenheit erledigt. Danke für ihre Intervention.