Falsche Schlussrechnung mit zu niedriegem Anfangszählerstand

FlexStrom AG
Berlin

Im Februar 2010 habe ich über ein Stromvergleichsportal einen Stromliefervertrag mit Flexstrom geschlossen. Nachdem nach etwa vier Monaten plötzlich die Abschlagszahlungen erhöht wurden, wurde ich zum ersten Mal stutzig.

Man erklärte mir an der Hotline, dass es eine Preiserhöhung gegeben hat und ich darüber informiert wurde. Nachdem ich dieser per E-Mail widersprochen habe und darauf hingewiesen habe, nie ein Schreiben bekommen zu haben, wurde mir ein Sonderkündigungsrecht (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) eingeräumt. Dieses habe ich selbstverständlich genutzt.

Nun war am 29. 10. 2010 die Schlussrechnung im Briefkasten und ich wunderte mich über die etwas höher ausfallende Nachzahlung. Nachdem ich die Rechnung überprüft hatte, fiel mir der Anfangszählerstand auf, welcher nicht stimmte. Dieser Rechnung habe ich ebenfalls umgehend widersprochen und Flexstrom, weil ich wusste, sie würden nicht direkt darauf reagieren, die Einzugsermächtigung entzogen.

Gleichzeitig gab ich Flexstrom den Hinweis, dass der Anfangszählerstand durch das Einzugsprotokoll ohne Weiteres nachweisbar wäre, und schickte dieses auch per E-Mail mit. An der Hotline verwies man mich nur an den Netzbetreiber Vattenfall und meinte, nur der könne die Zählerstände korrigieren.

Nach Mahnung 1 kam auch sehr bald Mahnung 2 und nun Anfang des Jahres ein Brief von IHD Inkasso. Diesen teilte ich den Sachverhalt mit und legte Kopien des Schriftverkehrs und des Einzugsprotokolls bei. Aber auch hier gab es nur einen Standardbrief zurück mit dem Hinweis, dass nur der Netzbetreiber die Werte ändern kann und Flexstrom diese nur von ihm beziehen würde.

Ein weiteres Telefonat mit Vattenfall bringt nun Licht ins Dunkel. Flexstrom hat nach Anmeldung des neuen Kunden beim Netzbetreiber genau zehn Tage Zeit, dessen gemeldeten Anfangszählerstand bei ihm zu melden. Dies ist offensichtlich in meinem Fall nicht passiert. Danach wurde der Anfangszählerstand vom Netzbetreiber selbst geschätzt. Nun versucht Flexstrom offensichtlich, seine eigene Nachlässigkeit auf den Kunden abzuwälzen.

Man wird nun schauen, was passiert. Nachweisbar ist der Anfangszählerstand mit dem Einzugsprotokoll. Wird sich zeigen, ob Flexstrom wirklich zu einem Mahnverfahren übergeht.

PS: Eine neue Schlussrechnung habe ich natürlich auch noch nicht bekommen und die Antwort von IHD Inkasso war die erste, welche ich von Flexstrom in diesem Bezug bekommen habe.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001292150, Rechnungsnummer 755992

Meine Forderung an FlexStrom:

Neue Schlussrechnung mit korrigiertem Anfangszählerstand

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 151 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hierzu ein Gerichtsurteil, gefunden hier: http://www.law-tax-entertainment.de/aktuell/

Abrechnung des Stromversorgers auf Grundlage geschätzter Zählerstände war unzulässig.

Anerkenntnisurteil des AG Tiergarten vom 12.03.2009 (Az. 3 C 211/08)
Im zu beurteilenden Fall hatte die FlexStrom AG den Stromverbrauch unserer Mandantschaft geschätzt und anschließend den Rechnungsbetrag von deren Konto abgebucht. Der Stromversorger war der Ansicht, dies sei ihm gestattet, weil der Kunde den Zählerstand nicht rechtzeitig mitgeteilt habe. Vor dem AG Tiergarten hatte unser Mandant auf Rückzahlung des Rechnungsbetrages geklagt. Er war der Ansicht, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur dann berechtigt sei, den Verbrauch zu schätzen, wenn der Kunde den Zutritt zur Wohnung zum Zwecke der Ablesung des Zählers verweigert, § 11 StromGVV. Hierbei bezog er sich auf das Urteil des LG Kleve vom 27.04.2007 –Az. 5 S 185/06-, welches dieselbe Rechtsauffassung in Bezug auf den damals gültigen § 20 Abs. 2 AVBEltV vertrat.

Das AG Tiergarten gab dem Kläger in der mündlichen Verhandlung dem Grunde nach Recht und regte ein Anerkenntnis seitens des Stromversorgers an. Es erging antragsgemäß ein Urteil auf Rückzahlung des geschätzten Rechnungsbetrages.

Also ist die einzige Möglichkeit nach Schätzung abzurechnen, im Falle, wenn Sie den Zutritt zur Wohnung verweigern, alles Andere kommt vor Gericht nicht durch. Notfalls kann die Endabrechnung des Vormieters/Vermieters hinzugezogen werden.

Danke für den Hinweis.

Passt aber nicht ganz. Flexstrom kannte ja den Anfangszählerstand. Diesen hatte ich gemeldet. Ist aber gut zu wissen, dass die Gerichte in Berlin auch keine "energierechtlichen Bestimmungen" kennen, welche diese Vorgehensweise rechtfertigen.

Ich werde sehen, was nun passiert.

Dieses Urteil bekräftigt nochmals, dass der tatsächliche Verbrauch dem geschätzten vorzuziehen ist. FS muss die Rechnung korrigieren.
Hier wurde auch darüber diskutiert: http://www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-abrechnung-des-stromversorgers-durch-schaetzung-urteil-1003-page-1.html#post6558

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Nach dem letzten Schreiben der IHD-Inkasso und der Feststellung, dass weder IHD noch Flexstrom das Auszugsprotokoll und den darauf stehenden Anfangszählerstand ignorieren kann, ist keine weitere Meldung von Flexstrom gekommen. Zum Widerspruch zur Schlussrechnung habe ich von Flexstrom noch immer nichts gehört.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Mir ist es ähnlich ergangen. Ich hatte letztes Jahr am 2.5. über den Kundenbereich von Flexstrom meinen Zählerstand vom 30.4. gemeldet. Denselben natürlich auch an meinen vorigen Stromversorger. Dieser hat dann in der Endabrechnung auch nach dem von mir genannten Zählerstand abgerechnet. Auch ich habe nach kurzer Zeit eine Preiserhöhung von Flexstrom erhalten und nun nach einem Jahr in der Jahresabrechnung sollte ich einiges nachzahlen, da ich weit über den 4500 kwh/Jahr lag, über die mein Vertrag lautet. Nach Prüfung der angegebenen Zählerstände fand ich heraus, dass Flexstrom einen viel geringeren Anfangszählerstand in der Rechnung angab, als ich gemeldet hatte. Ich habe dieses sofort bei Flexstrom per Mail gemeldet und bekam die Antwort, dass mein voriger Energieversorger an Flexstrom den Zählerstand gemeldet habe, den Flexstrom in der Rechnung angab und Flexstrom mir nur eine korrigierte Rechnung senden könne, wenn mein voriger Energieversorger Flexstrom einen korrigierten Zählerstand melden würde. Dieser hat mir dann telefonisch mitgeteilt, dass er an Flexstrom genau den Stand gemeldet hat, den auch ich ihm gemeldet hatte und den er auch vor einem Jahr an mich abgrechnet hatte. Dies habe ich nun Flexstrom mitgeteilt und warte auf die Antwort. Mittlerweile habe auch ich die erste Mahnung erhalten.Glücklicherweise habe ich keine Einzugsermächtigung erteilt und somit will Flexstrom von mir ja noch Geld und ich nicht von denen (statt der geforderten über 200,- € stehen denen nur ca. 30,-€ zu).

Es hat sich nun herausgestellt, dass der Voranbieter (eon avacon) falsche (von ihm geschätzte Daten) an Flexstrom übermittelt hat, obwohl ich einen Zählerstand übermittelt habe. Und zu diesem von mir mitgeteilten Zählerstand hat der Voranbieter auch die Schlussrechnung ausgestellt.