In meiner Vertragsbestätigung über den Tarif Winteraktion 3600er Young Family vom 20.11.2008 wurde mir ein Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € zugesichert. Im „ Kleingedruckten“ dieses Vertrages wird dazu ausgeführt: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit der ersten Jahresrechnung". In den AGB heißt es unter Punkt 7.3:„ Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. “
Die Mindestlaufzeit meines Vertrages war vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010. Wegen einer massiven Preissteigerung nach Ablauf der Preisbindungszeit von drei Monaten beauftragte ich einen anderen Versorger mit der Stromlieferung ab Februar 2010. Die in den AGB gesetzte Frist von einem Belieferungsjahr für die Auszahlung des Bonus ist damit jedenfalls erfüllt worden.
Der vertraglich zugesicherte Bonus wurde bei der Abrechnung allerdings nicht berücksichtigt.
Daraufhin schrieb ich die FlexStrom mehrmals an, erläuterte die nach meinem Dafürhalten eindeutige Rechtslage, bat um Erstellung einer Korrekturrechnung und um Überweisung des mir noch zustehenden Differenzbetrages. Die FlexStrom reagierte mit den üblichen Standardantworten (gleicher Wortlaut wie im Forum schon oft zitiert) und verlangte „ Vertragsunterlagen“ , die meinen Anspruch begründen.
Das letzte Schreiben hatte ich außerdem per E-Mail gesendet. Daraufhin bedankte sich FlexStrom „ herzlich für die Zusendung der Unterlagen“ , aus denen man „ leider keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift“ erkennen könne - und offerierte mir „ für meine Mühe“ einen Reisegutschein über 100 €.
So geht das hin und her.
Bestell-/Kundennummer: 900000954010
Meine Forderung an FlexStrom:
Zahlt mir meinen versprochenen Bonus von 125 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Hallo, da bin ich wieder. Ich habe meinen Bonus von 125 Euro, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. Was habe gemacht? Wie von einigen Usern empfohlen, habe ich ein Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt mit meinem Vorgang geschickt. Darin habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Tempelhofer Urteil gedroht, bei dem Flexstrom schon mal verloren hat.
Aktenzeichen 3 C 377/10 vom 24.01.2011
Also, den anderen viel Glück. Aber trotzdem, nie wieder Flexstrom.
Ich habe nach dem Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt (s. Kommentar) das Geld endlich auf meinem Konto.