Verweigerung der Garantieleistung

Dell GmbH
Frankfurt am Main

Im März 2010 habe ich ein Dell-Laptop gekauft.

Das dazugehörige Netzteil wies schon nach acht Monaten einen Fehler auf, indem sich der Kabelisoliermantel aus dem Laptopstecker löste.

Mein Anruf bei Dell wurde pampig abgewiesen mit dem Hinweis, dass äußere Veränderungen der Kunde zu vertreten habe und keine Garantieleistung von Dell auslösen. Das wollte ich so nicht akzepieren und wandte mich per Fax an die Geschäftsführung in Frankfurt und bestellte zuvor telefonisch ein neues Netzteil. Aber ich bekam von der Geschäftsführung keine Antwort - sie verweigert sich -, sondern erhielt eine Mail von dem Customer Service und man bot mir kulanzweise an, die Hälfte des Kaufpreises, 25,68 EUR, zu erstatten, wenn ich das Netzteil erhalten habe.

Das wollte ich nicht akzeptieren und bat nochmals die Sache in meinem Sinn zu überdenken, da es ein Material-Verarbeitungsfehler ist. In dem Antwortmail bestreitet man den Fehler und sagt mir gegenüber: "Wenn Sie kein Interesse an einer Kulanz haben, dann werden wir Ihnen diese 12,84 EUR selbstverständlich nicht auszahlen. Wir hoffen, dass Sie aber auch trotzdem viel Spaß an dem Dell-Laptop haben werden."

Ich brauche mich nicht von diesem Kundenservice verhöhnen lassen.

Ich wandte mich nochmals per Fax an die Geschäftsführung, aber die Geschäftsführung existiert nur auf dem Papier, sie gibt es real wohl nicht, denn mein Fax wird wieder per Mail von dem betreffenden Mitarbeiter beantwortet.

Das war es dann für mich mit Dell!

Ein Kundenverständnis gibt es nicht.

Meine Forderung an Dell:

Rückerstattung des Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 08.02.2011
Dell GmbH

Abteilung: CSMB Global Executive Escalations

13.04.2011 | 12:38 Uhr

Sehr geehrter Herr H,

wir schreiben Ihnen bezüglich Ihrer Nachfrage.

Die Geschäftsführung existiert selbstverständlich bei Dell. Es gibt aber auch beauftragte Abteilung bei Dell, diese direkten Kontakt zur Geschäftsführung hat und sich nur um Fälle kümmert, die an die Geschäftsführung adressiert werden.

Bezüglich der Netzteilnachfrage, weisen wir Sie höflichst auf BGB, § 476 hin.

Mit freundlichen Grüßen

Jaroslav Rumanko
Twitter: @JaroslavAtDell

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.