Am 22.01.2011 erhielt ich eine sogenannte Kundeninformation über den neuen Preis ab 01.03.2011.
Im übrigen wird nicht erwähnt, dass es sich um eine Strompreiserhöhung handelt, sondern lediglich, dass man sich den neuen Preis für die Zukunft absichern könne (im Schreiben hatte man mit dem 14.01.2011 ein früheres Datum zur Wahrung der 6 Wochenfrist laut AGB angesetzt, abgeschickt wurde es sicherlich später)
Am 26.01.2011 habe ich aufgrund der Strompreiserhöhung den Stromliefervertrag gekündigt - mit Einschreiben / Rückschein. Der Rückschein wurde am 28.01.2011 unterzeichnet.
Seitdem habe ich nichts mehr von TelDaFax gehört. Von einem Bekannten habe ich jetzt erfahren, dass er Mitte Dezember 2010 gekündigt hat und auch noch keine Nachricht erhalten hat. Sein Anruf bei der Teldafax-Hotline Mitte Januar ergab lediglich, dass es größere Bearbeitungsrückstände gibt und seine Angelegenheit so schnell wie möglich bearbeitet wird.
Solange TelDaFax die Kündigung nicht bestätigt, erscheint im System des neuen Lieferanten weiterhin die Vertragsbindung mit TelDaFax. Somit kann der Neue nicht tätig werden.
Also was tun? Der Vertrag ist fristgemäß gekündigt, kann ich die Zahlung zum 28.02.11 einstellen? (Glücklicherweise hat TelDaFax ja vor kurzem bei wohl allen Kunden die Einzugsermächtigung von sich aus gekündigt)
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 311582
Meine Forderung an TelDaFax:
Bestätigung der Kündigung zum 28.02.2011, entsprechende Änderung im System
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Ich habe noch eine Ergänzung, da Teldafax gerne darauf verweist:
Das Sonderkündigungsrecht ist in den AGB's von Ende 2007 geregelt:
§7:. Der Kunde kann im Fall einer Kostenerhöhung das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen."
Ob ansonsten ein Sonderkündigungsrecht bei einem Lieferanten, der selbst nicht der Grundversorger ist, vorliegt, wäre nochmals zu prüfen.
Die AGB's wurden zwischenzeitlich still und heimlich von Teldafax geändert. Da ich nicht informiert wurde und auch nicht mein Einverständnis erklärt habe, gelten für mich die von 2007 weiter.
Diesen Artikel habe ich heute auch gefunden. Ich werde ab sofort keine Zahlungen mehr leisten. Ich habe ja auch kein Lastschriftverfahren gekündigt. *lach*
Eher fordere ich für jeden vergeblichen Anruf die 20 Cent zurück. Außerdem ging heute ebenfalls meine Kündigung zum Ende des Monats, trotz laufendem Vertrag bis 31.10.2011, an Teldafax.
Mal gespannt, wie und ob TELDAFAX reagiert.
Als ein weiteres Teldafax-Opfer kann ich ihnen nur raten, drohen sie mit allem, was ihnen einfällt, und lassen sie sich nicht von den teilweise frechen und unverschämten Mitarbeitern abwimmeln. Die sind darauf geschult worden, sie entsprechend hinzuhalten. Zahlen sie nichts mehr und lassen sie es drauf ankommen, denn Teldafax wird damit nicht an die Öffentlichkeit gehen, im augenblicklichen Zustand sowieso nicht. Wir sind so aus unserem Vertrag rausgekommen und machen nicht nur drei, sondern dreitausend Kreuze. Teldafax lebt ausschließlich von Neukunden, die keine Ahnung haben und brav zahlen. Durch diese Zahlungen werden erst wieder Neukunden geworben mit unverschämt guten Stromtarifen und ganz am Ende der Kette werden die Bestandskunden mit den Vorauszahlungen bedient, wenn dann noch was da ist. Wenn nicht, müssen erst wieder neue Kunden zahlen, usw. usw. Und dieses System droht gerade zu kippen.
Haben auch schon unsere Beschwerden in Reclabox. (s. Teldafax erkennt Sonderkündigung nicht an) Sind Gaskunden bei Teldafax.
Wir hatten auf Grund der Preiserhöhung (mehr als 30%), Kündigung der Einzugsermächtigung und stillschweigende Änderung der AGB innerhalb der festgelegten Widerspruchsfrist gekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht steht in den uns vorliegenden, bei Vertragsbeginn aktuellen AGB.
Teldafax reagierte Ende Januar.
Teldafax lässt uns nur ordentlich aus dem Vertrag im November 2011. Sie haben dies auch unserem Grundversorger, zu dem wir wieder wechseln, mitgeteilt. Aber nicht mit uns. Wir wehren uns gegen solche Geschäftsgebaren. Seit letzter Woche läuft eine Ermittlung gegen Teldafax wegen dieser Problematik.
Teldafax schreibt in der "Kündigungsbestätigung" kein Wort vom ganzen bisherigen Schriftverkehr und dem Sonderkündigungsrecht.
Doch ich sehe kein Problem. Wir sind nämlich Jahreszahler. Teldafax hätte Anfang Dezember den Betrag abbuchen können, aber die dürfen das wohl laut deren Hausbank nicht mehr (wegen Zahlungsschwierigkeiten - sonst könnte der Betrag innerhalb von sechs Wochen wieder zurück gebucht werden). Wir hätten eh im Dezember 2010 eine Jahresrechnung erhalten müssen. Laut unserer eigenen Ablesung haben wir mit der Kaution noch ein Guthaben von 400Euro. Und wir haben ja einen Vertrag mit Abbuchung und nicht wie Teldafax will, Überweisung durch den Kunden. Mal sehen, wann die nächste Zahlungsaufforderung kommt. Wir haben keine Angst, im Kalten zu sitzen oder vor einem Anwalt oder Inkasso-Unternehmen.
Vielleicht lassen sie uns ja dann auch freiwillig ziehen, wenn unser Guthaben aufgebraucht ist. Wir haben den Vertrag eingehalten.
Also bitte nicht aufgeben und trotz Post von Teldafax auf seine vorliegenden AGB beharren.
Bitte alle noch eine mail an:
verbraucherservice-energie@bnetza.de
schicken.
Die Bundesnetzagentur ermittelt gegen Teldafax.
Dieser Laden ist mit allem überfordert.
Gestern habe ich einen interessanten Artikel gelesen. Die Pfeifen aus dem letzten Loch. Hoffentlich ist bald Schluss mit diesem Laden.
http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/versorger-teldafax-verspielt-tausende-kunden_aid_599106.html
Falls Teldafax mich nicht aus dem Vertrag lässt, möchte ich auf keinen Fall auch noch die Preiserhöhung zahlen.
Also, wie hier geraten wird: Widerspruch gegen die nicht fristgerechte Preiserhöhung, Änderung der AGB's ohne meine Zustimmung und die Kündigung des Lastschriftverfahrens.
Glücklicherweise habe ich kein Geld mehr von denen zu bekommen.
Ich warte noch ein paar Tage, vielleicht kommt noch was dazu.
Sehr interessant finde ich auch die Hinweise auf die neuesten Zeitungsartikel.
Heute ging folgendes Schreiben ein (vom 08.02., Poststempel 15.02.) - Zusammenfassung: wir werden die Versorgung Ihrer Abnahmestelle bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zum 31.03.2011 abmelden. Das tatsächliche Lieferende muss uns allerdings noch von Ihrem Netzbetreiber bestätigt werden. Sobald uns Ihr örtlicher Netzbetreiber den Endzählerstand übermittelt hat, werden wir schnellstmöglich Ihre Schlussrechnung erstellen. Erfahrungsgemäß... 8 Wochen... bis 3 Monate... Der geleistete Sonderabschlag in Höhe von 50 Euro wird... mit der Schlussrechnung verrechnet. P.S: Mein Bekannter wartet seit Dezember immer noch auf eine Kündigungsbestätigung. Er hat noch etwas Geld von Teldafax zu bekommen. Vielen Dank an die tolle Unterstützung hier bei ReclaBox!
Diese Vorgehensweise kenne ich von e-wie-einfach. Die haben Ihre Strompreise um über 20% einfach so zum Jahresanfang erhöht. Das nenne ich brutale Abzocke.
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?
Zitat:
"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?
Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:
Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.
Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.
Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.
Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.
Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.
Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.
"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.
"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.
Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.
Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.
Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,
- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,
- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und
- die Schlussrechnung zu erstellen.
Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.
Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax
ein formloses Musterschreiben bereit.
Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.
Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.
"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.
Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.
Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)