Trotz fristgerechter Kündigung auf die Preiserhöhung zum 01.03.2011 in einem WERBEFLYER (!) keine Bestätigung seitens STROMIO.
Die Kündigung ist fristgerecht bei STROMIO eingegangen und wird überhaupt nicht bearbeitet. Ich habe mir einen neuen Stromlieferanten gesucht der den Vertrag zum 01.03.2011 übernehmen sollte. Dieser hat Stromio dann auch gekündigt. Allerdings zum Datum 30.06.2011.
Was für mich ein sehr schlechtes Ergebnis darstellt. Der Kundenservice von Stromio reagiert überhaupt nicht auf die Kündigung.
Auch ein weiteres Schreiben per Mail und per Fax wird überhaupt nicht beachtet. In diesem bitte ich um die Erfüllung der Pflicht von Stromio. Wieder keine Reaktion. Die Hotline verursacht lediglich Kosten und enorm hohe Wartezeiten am Telefon!
Dieses Verhalten von einem Im Netz so gut dargestellten Unternehmen ist eine Unverschämtheit.
Bestell-/Kundennummer: 10125770
Meine Forderung an Stromio:
Die wirksame Kündigung zum 01.03.2011 aktzeptieren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail@wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso@zdf.de) und AKTE 20.11 (akte@akte.net) und auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Leider erachtet stromio es auch nach Einschalten der unten genannten Institutionen immer noch nicht für nötig, zu antworten. Auch ein telefonischer Kontakt ist weiterhin nicht möglich. Da heißt es wohl, weiter kämpfen. Je mehr sich aufraffen, desto schneller wird etwas erreicht, wovon viele Menschen profitieren können und die Masche ein Ende hat.
Heute ist es doch noch soweit gekommen, dass Stromio telefonisch Stellung genommen hat. Angeblich soll der Vertrag unter den alten Konditionen weiter geführt werden und zum Vertragsende gekündigt werden.
Man darf gespannt sein, bis es schriftlich bei mir eintrifft.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.