Ich stehe seit dem 17.11.2010 mit Stromio zwecks Kündigung und Endabrechnung in Kontakt.
Nach mehreren E-Mails (die letzte heute) mit der Aufforderung um eine Endabrechnung sowie die Überweisung meines Abschlag-Guthabens, erhielt ich keine Antwort.
Ich habe eine Frist bis zum 25.02.2011 gesetzt, um meine Abrechnung und Guthaben endlich zu erhalten. Ansonsten werde ich meine Anwältin einschalten.
Selbstverständlich wird die Beschwerde und Fristgebung auch per Einschreiben mit Rückschein bei Stromio eingehen.
Bestell-/Kundennummer: 1215203
Meine Forderung an Stromio:
Erstattung Guthaben sowie Aufwandsentschädigung von 15 %
Antwort auf die Beschwerde vom 14.02.2011
Sehr geehrte Frau Schneider,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Kündigung erfolgte am 18.11.2010 zum 31.12.2010, die wir wunschgemäß bestätigt haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Erstellung einer Schlußrechnung zunächst das Ende Ihres Vertrags und die dann folgende Zählerstandsmitteilung des Netzbetreibers abwarten müssen. Dieser hat bis zu 28 Tage nach Lieferende Zeit, uns diesen Wert zu übermitteln. Erst dann können wir mit der Prüfung und Erstellung der Rechnung beginnen.
Unser Kundenservice wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice
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Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail@wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso@zdf.de) und AKTE 20.11 (akte@akte.net) zu informieren UND auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Ich war ebenfalls ein Jahr Kunde bei Stromio, seit dem 01.01.2011 bin ich bei einem neuen Anbieter.
Das hat soweit auch alles geklappt. Von Stromio habe ich bis heute auch keine Endabrechnung erhalten. Habe schon zwei Mails versendet, ohne Erfolg, nur dass man sich mit mir in Verbindung setzen wird.
Lass mich raten: du hast sicher ein Guthaben? Bei den fetten Abschlägen, die Stromio verlangt. Zinsloses Darlehen nennt man das, bei einer Bank müsste der Hr. Varol ja Zinsen bezahlen, da zockt man doch lieber die Leute ab. Rechne die nächsten sechs Monate mal lieber nicht mit dem Geld.
Als (ehem.) Kunde kann ich von einem seriösen Unternehmen selbstverständlich eine zeitgemäße Kündigungsbestätigung erwarten. Mein Verständnis ist nun aufgebraucht und hat insoweit gereicht, dass mein Vertrag zum 31.12.2010 als gekündigt bestätigt wurde und, wie schon in meiner Email-Beschwerde vom 14.02.2011 beschrieben, die Endverbrauchswerte spätestens am 03.01.2011 dem städtischen Stromversorger vorlagen. Selbst wenn die 28 Tage ausgereizt worden wären, hätten Sie aktuell immer noch 16 Tage Zeit gehabt, um mir eine Endabrechnung sowie ein daraus resultierendes Guthaben (Abschlag sehr hoch) zukommen zu lassen. Wo kann ich die rechtliche Grundlage der Übermittlungsfrist entnehmen? Von einem Ihrer Mitbewerber habe ich meine Endabrechnung inkl. Guthabenüberweisung (ohne Aufforderung), seit längerem schon erhalten. Auf Antworten Ihrerseits und mehrmalige Aufforderungen bzgl. der Abschlussrechnung warte ich im Übrigen seit dem 10.01.2011. Auch die gebührenpflichtige Kundenhotline habe ich vier Mal erfolglos versucht zu erreichen. Allerdings habe ich dort nur Geld verschwendet, um die Bandansage zu hören, dass die Leitungen momentan - wg. zu hohem Anrufervolumen - nicht erreichbar sind. Ich wiederhole meine Frage gerne nochmal, was versteht Stromio unter "zeitnah"? Kundenservice wird bei Stromio sehr klein geschrieben. Ich bestehe weiterhin auf meine fristgesetzte, legitime Forderung. Eine Kontaktaufnahme des Kundenservices wird daran nichts ändern!
Richtig, Reclaboxer, die Abschläge waren nicht gerade gering. Ich werde mich überraschen lassen. Sonst ist mit mir nicht gut, Kirschen zu essen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich erhielt nun endlich eine Endabrechnung, mit einem errechnetem Guthaben von 256,96 €. Dieses sollte innerhalb von zehn Tagen auf mein Konto eingehen. Ausstellungsdatum war der 18.02.2011. Jetzt sind wieder mehr als zehn Tage vergangen - heute genau zwölf Tage - und noch kein Zahlungseingang von Stromio auf meinem Konto. Ich kann nur von Stromio abraten. Von dieser Firma werden ständig Versprechen gemacht - allerdings erst nachdem man sich massiv beschwert, welche dann nicht eingehalten oder verspätet umgesetzt werden. Ich warte auf mein Geld!
Und es kommt noch besser: Stromio hat von mir, mehr als frühzeitig, einen korrekten Zählerstand vom 31.12.2010 übermittelt bekommen. Auf der Endabrechnung wurde mein Guthaben lediglich GESCHÄTZT! Gehts noch? Dieser Laden versucht nur die Leute zu verschaukeln und für dumm zu verkaufen. Zumal laut unserer Korrespondenz Stromio so lange für die Abrechnung gebraucht hat, weil sie auf eine Zählerstandübermittlung gewartet hat. Widersprüchlicher gehts wohl kaum! Das Theater mache ich jedenfalls nicht länger mit und setze nun per Einschreiben die Frist mir bis zum 15.03.2011 eine korrekte Abrechnung sowie bis zum 15.03.2011 das weiter ausstehende Guthaben zukommen zu lassen. Ansonsten werde ich am 15.03.2011 einen Termin über meine Rechtschutzversicherung bei einem Anwalt ausmachen und die Medien einschalten. Alles hat seine Grenzen. Zählerstandübermittlung vom städtischen Netzbetreiber gewartet wurde. Nun frage ich mich, warum Sie die mir zugesendete Endabrechnung maschinell geschätzt haben und nicht meinen korrekten Angaben entsprechend? Ich bestehe auf eine umgehende Korrektur. Das korrigierte Guthaben muss höher sein, als das maschinell Geschätzte!
Eine korrigierte Abrechnung ist immer noch nicht erstellt worden.Lediglich geschätzte Werte wurden abgerechnet und erstattet, jedoch kein tatsächlicher und korrekt übermittelter Wert. Ich bestehe weiterhin auf mein Recht!
"Stromio hat von mir, mehr als frühzeitig, einen korrekten Zählerstand vom 31.12.2010 übermittelt bekommen. "
Haben Sie den Zählerstand +Ablesetaum +Zählernummer auch an den Netzbetreiber gesendet?
Falls nein nachholen
MfG