Sonderkündigungsrecht verweigert

Troisdorf

Die TelDaFx Services GmbH hat zum 1.4.2011 die Preise erhöht. Daraufhin habe ich einen Wechselantrag zu einem neuen Stromanbieter (KEW, Neunkirchen) angestoßen. Mein neuer Anbieter hat mich informiert, daß die Teldafax das Sonderkündigungsrecht verweigert hat, mit dem Hinweis auf neue AGBs, die ein Sonderkündigunsrecht ausschließen.

Teldafax ist jedoch verpflichtet die neuen AGBs schriftlich mitzuteilen, dies ist nicht geschehen. Somit gelten die AGBs bei Vertragsabschluss, die ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nummer 565519

Meine Forderung an TelDaFax:

Aktzeptieren des Sonderkündigungsrechts zum 1.4.2011

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 124 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Schau dir mal diesen Bericht an: www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Der müsste eigentlich auch bei Strom anwendbar sein. Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen, ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

TDF ist für dieses Verfahren bekannt. Die halten sich nur an Ihre eigenen AGBs, wenn es Ihnen gefällt.
In Ihren Fall gilt in der AGB:
2.2., die Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern: Vertragsänderungen werden jeweils zum Beginn des sich anschließenden Vertragsjahres (Ziff. 8.1.) und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt sowohl durch Veröffentlichung auf der Internetseite von TelDaFax ( www.teldafax.de) als auch zusätzlich in brieflicher Form mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts, ab dem sie in Kraft treten soll. Die jeweilige Vertragsänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird TelDaFax den Kunden besonders hinweisen.

Gegen diesen und ähnliche Rechtsgrundsätze verstößt TelDaFax ständig. Tun Sie sich ein Gefallen, gehen Sie sofort zum Anwalt. Alles andere ist zwecklos! Wichtig ist, die aktuelle AGB zu speichern!

Bitte melden Sie, auch im Interesse anderer Verbraucher diese Sache der Bundesnetzagentur. Dann ist mit TDF hoffentlich bald Schluss.

Ich hatte auch bei Bayer04 Leverkusen eine Beschwerde eingereicht. Bezugnehmend auf diesen Vorgang hat TDF das Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2011 eingeräumt!