Teldafax reagiert wieder mal nicht auf Kündigung. Keine Antwort!

Troisdorf

Nach dem ich mich vor kurzem an Reclabox gewandt habe, wegen meiner Jahresabrechnung und keiner Kontaktmöglichkeit zu und mit Teldafax bestand, habe ich Teldafax im Sinne des Sonderkündigungsrecht gekündigt und habe bis Dato keinerlei weitere Reaktionen bzw. Bestätigung erhalten. Um die Geschichte einfacher zu gestalten, werde ich den Mailverkehr hier einfügen.

1. Mail an Teldafax 26.1.11

Guten Tag,

und wann kann ich mal auf eine Reaktion bzw. mit meiner Kündigungsbestätigung rechnen. Ich habe von meinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, zum einen wegen der Preiserhöhung zum anderen weil Teldafax sich nicht an die eigenen AGBs hält, denn eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes ist nicht zulässig.

Hier betrifft es die Umstellung des Einzugverfahrens auf Überweisung, damit bin ich nicht einverstanden und werde das so nicht hinnehmen. Entweder wird ein neuer Vertrag geschlossen, den ich mit Teldafax nicht mehr eingehen werde, oder Sie akzeptieren die Kündigung. Ich werde die Abschläge NICHT überweisen!

Antwort Teldafax 1.2.2011:

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine Kündigung des Vertrages liegt uns bislang nicht vor. Bitte weisen Sie uns den fristgerechten Zugang nach. Darüber hinaus können beide Vertragspartner von einem gewählten Lastschriftverfahren Abstand nehmen. Darüber hinaus ergibt sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, dass eine Umstellung der Zahlweise unzulässig ist. Die Umstellung ist daher rechtskräftig.

Keinesfalls lässt sich hieraus ein gesondertes Kündigungsrecht herleiten. Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch und werden die fälligen Abschlagszahlungen weiterhin von dem uns bekannten Bankkonto einziehen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, bis die Umstellung der Zahlweise von unserer Buchhaltung abschließend erfasst und verarbeitet wurde.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt zwischenzeitlich abschließend geklärt wurde. Wir bitten Sie daher, Ihren Eintrag bei reklabox.de als gelöst zu kennzeichnen.

Meine Antwort an Teldafax am 1.2.2011

Sehr geehrter Herr xxxxx,

es ist vielleicht Ihre Auffassung mit den Kunden umgehen zu können, wie Sie wollen, nun so ist es nicht, dafür sind eben auch die Gesetze geschrieben und ich bin der Meinung, dass ein Jurist von Fach nicht irgendetwas von sich gibt, was nicht den Tatsachen entspricht, lesen Sie hierzu auch diesen Artikel:

Kundenbeschwerden über Teldafax häufen sich

Troisdorf. (mom) Die Beschwerden von Kunden des Troisdorfer Strom- und Gasanbieters Teldafax häufen sich, wie die Verbraucherzentrale Bonn berichtet. Das Unternehmen verschickt Mahnungen an Kunden, die - nach Meinung von Teldafax - ihre Rechnungen nicht bezahlen.

Hintergrund ist, dass das Unternehmen kürzlich das Zahlungsverfahren von Lastschrift auf Überweisung umgestellt hat. Kunden, die dem Unternehmen zuvor eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, erhielten ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurden, alle künftigen Rechnungen per Überweisung zu bezahlen.

"Diejenigen, die Ihren Abschlag nicht überweisen und sich nicht bei uns melden, weil sie weiter am Lastschriftverfahren teilhaben möchten, werden nach 14 Tagen zum ersten Mal angemahnt." Erfolgt keine Reaktion, werde nach 20 Tagen eine weitere Mahnung verschickt.

Der nächste Schritt sei ein Inkassoverfahren. Nach Meinung von Energie-Jurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW sind Kunden allerdings nicht verpflichtet, auf das Schreiben von Teldafax zu reagieren.

"Teldafax ist ohne Zustimmung der Kunden nicht berechtigt, den Vertrag einseitig zu ändern." Die Zahlungsart sei Vertragsinhalt. Artikel vom 22.01.2011

Zum anderen habe ich Ihnen meine Kündigung per Fax fristgerecht (Schreiben von Teldafax am 5.1.2011 erhalten) am 20.01.2011 zukommen lassen. Die Nachweise dazu habe ich Ihnen im Anhang beigefügt.

Seit dem hat Teldafax nicht mehr geantwortet und auch keine Kündigungsbestätigung geschickt. Am 18.2. habe ich nun nochmal wegen der Kündigung an Teldafax geschrieben, weiterhin keine Reaktion. Den Nachweis der Kündigung habe ich erbracht. Eine Abbuchung der Abschläge ist noch nicht erfolgt.

Ich verlange eine Reaktion und die Bestätigung meiner Kündigung und zwar die zum Sonderkündigungsrecht und nicht die reguläre Kündigungsfrist! Der Kundenservice von Teldafax ist meiner Meinung nach sehr schlecht und ich werde es nicht weiter hinnehmen, so mit mir rumzuspringen. Notfalls werde ich den Rechtsweg gehen und auf diesem Weg die Kündigung durchsetzen.

Bestell-/Kundennummer: 3284966

Meine Forderung an TelDaFax:

Sofortige Bestätigung meiner Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht!

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 122 Tagen und 6 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Eine Reaktion erfolgt auch dort (bisher) nicht.
Aber die Öffentlichkeit wird wenigstens vor Teldafax gewarnt! Bin schon dabei.

@Teldafax
Reagiert endlich und kümmert euch um eure Kunden!

Ich kann nur bestätigen, dass es mit Teldafax offensichtlich große Probleme gibt: Weder auf meinen Einspruch gegen die Einstellung des Einzugsverfahrens per Mail im Dezember 2010 noch auf meine Kündigung am 23.01.2011 per Einschreiben mit Rückschein wegen der Preiserhöhung habe ich eine Antwort von dieser Firma erhalten.
Daher werde ich auch in Zukunft nur den Betrag, der 2010 gefordert wurde, bezahlen.
Teldafax ist inzwischen teurer als mein Grundversorger!

Und dabei ist zu beachten, dass es nicht nur um die EEG-Umlage geht, sondern dahinter noch zusätzlich eine versteckte Strompreiserhöhung steckt.

Da mein bisheriger Strompreis bei Teldafax zzgl. der neuen EEG-Umlage niedriger ausfällt, als der mir mitgeteilte neue Strompreis, ist es ja offensichtlich, dass Teldafax hier die Kunden versucht, über den Tisch zu ziehen.

@Frau Beckmann, Sie widersprechen der Umstellung der Einzugsverfahrens. Dann sollten Sie auf keinen Fall bezahlen bzw. das Geld an denen überweisen, zumal die nicht einseitig die Vertragsinhalte ohne Zustimmung des Kunden ändern können.

S. auch Beitrag: Teldafax erkennt Sonderkündigung nicht an (v.2.2.11). Gehen Sie zur Verbraucherzentrale, das hat geholfen.

Auf Druck durch TelDaFax? werden seitens ReclaBox die Tel-Nr der Teldafax-Presseabteilung gestrichen. Hier eine kleine Abhilfe Herrn Thomas. M und Frau Susanne F. können sich so weiter den Problemen der Kunden beschäftigen

http://www.teldafax.de/index.php?id=183

oder einfach Suchebegriffe Teldafax Pressesprecher.

Teldafax hat Kontakt zu mir aufgenommen und es wurde sich auf Beendigung des Vertragsverhältnis zum 31.3. geeinigt. Bisher habe ich noch keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Der Fall hier ist erst gelöst, wenn am 31.3. tatsächlich der Vertrag beendet ist.

Zum 31.3. bin ich endlich weg von Teldafax. Kündigungsbestätigung erhalten.

Ich kann diesen ganzen Ärger gut verstehen, denn ich habe ähnliche Probleme, Antworten von Teldafax zu bekommen. Es dauert bis zu drei Monate, bis überhaupt jemand reagiert.

Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)