Ende Dezember 2010 erhielt ich von Stromio ein "Infoflyer" über eine Strompreiserhöhung. Daraufhin machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und schrieb per Einschreiben mit Rückantwort (Erhalt bestätigt am 30.12.2010) meine Kündigung mit gleichzeitigem Entzug der Einzugsermächtigung. Keine Reaktion.
Habe vielfach viele Euros in die Telefonnummer investiert. Diese ist wohl nur als zusätzliche Einnahmequelle gedacht. Unerreichbar. Ich schrieb eine Mail. Keine Reaktion.
Da ich mich an die gesetzlichen Vorlagen gehalten habe und alle Möglichkeiten probiert habe, mit der Firma in Kontakt zu treten, werde ich jede Abbuchung von meinem Konto kostenpflichtig für Stromio zurück buchen lassen.
Bestell-/Kundennummer: 10003577
Meine Forderung an Stromio:
Erhalt einer Kündigungsbestätigung vom 30.12. 2010 mit Ende des Vertrages zum 31.1.2011
Antwort auf die Beschwerde vom 23.02.2011
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation@stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 12
Hallo,
leider hast Du wegen der EEG Erhöhung kein Sonderkündigungsrecht. Dies hat Stromio so in seinen AGBs stehen.
Selbst wenn es sich um die EEG handelt, würde ich von einer Firma mit angeblich 90 Mitarbeiter ein freundliches Antwortschreiben erwarten.
In der Beschwerde steht Werbeflyer. Wenn es der Flyer ist, den ich auch erhalten habe, hatte das aber mit der EEG recht wenig zu tun.
Hat er wohl. Ein Flyer ist kein Schreiben. Und was in den AGB's steht, muss nicht rechtlich relevant sein. Außerdem war die EEG-Zulage nicht im Preis bei Verivox mit eingerechnet und lange bekannt war, dass diese kommen wird. Und bei verivox heißt es ausdrücklich, dass alle Nebenkosten und Abgaben im Preis eingerechnet sind. Soviel zu Stromio und Verivox.
Erhöht ein Stromanbieter, aus welchem Grund auch immer, seinen Preis, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist gesetzlich verankert. Kein Stromkonzern kann diese Regelung in seinen AGBs ändern. Das Schreiben war ein persönliches Anschreiben, das aussah wie ein Flyer. So sehen alle Briefe von Stromio aus, wohl in der Hoffnung, dass die Kunden dies nicht genauer durchlesen.
"In diesen Verträgen haben viele Anbieter das Sonderkündigungsrecht eingeschränkt." Durchaus nachvollziehbar sind diese Klauseln für den Fall einer Mehrwertsteuererhöhung. Die müssen die Versorger in jedem Fall auf den Endpreis anrechnen. Auf die EEG-Umlage trifft das jedoch nicht zu. "Die Steigerung hätten die Stromkonzerne durch die gleichzeitig gesunkenen Beschaffungskosten ausgleichen können", sagt Fehrenbach.
Da ich ja auch so mein Problem mit der Stromio GmbH habe, habe ich eben versucht, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, über die Servicenummer sie zu erreichen. 13 Minuten hörte ich mir Elton Johns Nikita an, unterbrochen mit einer Stimme, die meinte, dass der nächste freie Mitarbeiter gleich für mich da ist. Nach 13:17 dann eine Frauenstimme, dass das Servicetelefon nicht besetzt sei. Mal locker 55 Cent für nichts verdient.
Ich habe das selbe Problem. Wenn die AGB´s dem Gesetz widersprechen, wie hier dem Sonderkündigungsrecht, gilt das Gesetz, nicht die AGB´s. Das habe ich vom Verbraucherschutz auch bestätigt bekommen. Aber das hilft nichts, wenn Stromio nicht erreichbar ist und auf stur stellt. Bei mir wurde die Kündigung akzeptiert, aber nicht zum Jahreswechsel, wo die Preiserhöhung stattfindet, sondern zum 30.09., wo der Vertrag ausläuft. Mein neuer Stromversorger sagt, sie können nichts machen, da der alte Versorger am längeren Hebel ist. Also sitze ich wohl noch solange beim überteuerten Stromio fest.
Da ich auch so meine Schwierigkeiten hatte, die Stromio GmbH über ihre Servicenummer 0180 10 400 20 zu erreichen, habe ich das Pferd von hinten aufgezäumt und mir die Nummern von Superenergie und Gas.de herausgesucht. Siehe da, unter der Nummer von Superenergie.de 0180 111 44 99 habe ich doch tatsächlich jemanden erreicht und das nach nur einer Minute Warteschleife. Im übrigen lautet die Nummer von Gas.de auch 0180 111 44 99.
Also versucht es auch so und berichtet, ob ihr Erfolg hattet.
Stromio ist wohl verschollen, auch hier keine Antwort erhalten, aber 55 Cent fürs Telefonieren, bei 3,99 Cent pro Minute. Ich glaube, die Rechnung wird teurer.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Es scheint gelöst. Kündigungsbestätigung zum 30 .04 2011 erhalten. Schauen wir mal, ob es ohne Probleme läuft.
Tja, leider wird´s nicht. Jetzt hat wohl beim Netzbetreiber keine Kündigung vorgelegen. HEUTE nach sechs Monaten und entgegen der Behauptung im letzten Schreiben bestätigt Stromio meine Kündigung zum 1. 6. 2011. Dann wollen sie eine Endabrechnung schicken. Na, dann mal los! Keinen Cent bezahle ich.