Seit 20.11.2010 bin ich neuer Mieter und wollte entsprechend Strom bei E.On Avacon anmelden.
Auch nach mehrmaliger Online-Anmeldung habe ich keine Bestätigung erhalten, weder per Post, noch per Mail. (Januar 2011)
Mehrfache Telefonversuche blieben erfolglos. Jetzt kommt über die Hausverwaltung eine Mitteilung über fällige Abschlagsrechnungen + Mahngebühr 5,-- € und die Androhung, den Strom abzuschalten. Diese Aufforderung leitete die Hausverwaltung an mich weiter.
Erneute Kontaktversuche mit E.ON Avacon sowie eine erneute Online-Anmeldung blieben erfolglos! Wieder!
Insgesamt werde ich aufgefordert 213,-- € zu überweisen, wobei man beachte:
Ich habe keine Anmeldebestätigung, ich habe keine Kundennummer, die Auflistung ist nicht vollständig, es fehlen Zählernummer und Zählerstände!
Es ist eine absolute Frechheit für ein solches Unternehmen mit so vielen Kunden, sich derart peinliche Fehler zu erlauben und Kunden/Neukunden zu belasten.
Ich bin zudem tiefst enttäuscht und aufs äußerste verärgert, dass ich als Neukunde die Fehler anderer auszubaden habe.
Ich hoffe auf eine rasche Aufklärung!
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 242050990867
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Aufhebung der Mahnung und Mahngebühren, Entschädigung, Bearbeitung&Aufklärung des Falls
Antwort auf die Beschwerde vom 28.02.2011
es tut uns leid, dass wir Sie gleich zum Start unserer Geschäftsbeziehung so sehr verärgert haben. Bitte entschuldigen Sie.
Die Mahnkosten haben wir selbstverständlich storniert. Bitte geben Sie uns für die Bearbeitung noch ein bisschen Zeit. Wir melden uns direkt bei Ihnen. Versprochen!
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
Antwort auf die Beschwerde vom 28.02.2011
die Vertragsbestätigung mit Informationen zu Ihrem Vertrag, der Höhe des Abschlagsbetrages und den Zahlungsterminen ist per Post auf dem Weg zu Ihnen.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 3
Es wurde um weitere Geduld gebeten.
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung.
Die Unterlagen sind mir in den vergangenen Tagen zugegangen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.