Am 10.12.2010 habe ich einen Vertrag bei TelDaFax online abgeschlossen.
Die Auftragsbestätigung kam am 15.12.2010 mit der Aufforderung, am 23.12.2010 200,00 € Sonderabschlag zu überweisen, welches ich am 22.12.2010 überwiesen habe.
Die abschließende Rechnung über 880,00 € kam dann am 27.12.2010 mit der Aufforderung, dass Geld bis zum 06.01.2011 zu überweisen, welches ich dann am 05.01.2011 überwiesen habe.Am 27.01.201 kam dann ein Storno zur Rechnung über 880,00 €. Daraufhin habe ich einige Tage später bei der Hotline angerufen und nach den Problemen gefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kündigung von meinem aktuellen Lieferanten FlexStrom abgelehnt wurde, mit der Begründung, ich hätte einen Langzeitvertrag.
Jetzt frage ich mich, warum ist in dem Stornoschreiben nur von 880,00 € die Rede und was ist mit den 200,00 € Sonderabschlag?
Ich habe mittlerweile mehrmals bei TelDaFax angerufen und wurde immer wieder vertröstet.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen, soll ich zum Anwalt gehen und Strafanzeige erstatten oder sollte ich zur Presse gehen?
Gibt es überhaupt eine Chance, dass ich jemals mein Geld wiedersehe?
Bestell-/Kundennummer: 4255244
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückzahlung meiner Überweisungen in Höhe von 1080,00 €!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter bei Herrn Thomas M. und Frau Susanne F. die Probleme dort abladen.
Trotz allen Ärger gibt es über TelDaax was zu lachen, schaut euch diesen Clip bis zum Ende an. Da wird ersichtlich, warum in diesem Laden Ahnungslosigkeit Programm ist. Hier bekommen die nicht mal einen Fall gelöst, auf den TelDaFax sich vorbereiten konnte.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
! diese Infornationen immer wieder Kopieren!
Die dürfen Ihren Kopf nicht mehr hoch bekommen.
Das gleiche Problem habe ich auch (Summe von 840€).
Von Jan. bis jetzt keine Antwort. Einfach ratlos!
Es gab bisher keinerlei Reaktion von TelDaFax!
Ich wurde bisher ständig vertröstet und habe immer noch kein Geld erstattet bekommen, folgende Mail wurde mir am 09.03.2011 zugesendet. Sehr geehrter Herr XXX, in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „TelDaFax Storno“ Stellung. Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 1.080,00 Euro gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der umgehenden Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in den nächsten Tagen einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Abdurrahman Y. Customer Care TelDaFax SERVICES GmbH Mottmannstr. 2 53842 Troisdorf Telefon: 0180 / 400 10 20*
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Nein, bisher hat TelDaFax noch nicht wieder chargiert bzw. mir das Geld überwiesen. Ich habe mittlerweile meinen Anwalt eingeschaltet und werde das Geld notfalls einklagen.
Worauf warten Sie eigentlich noch?
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder machen Sie es selbst:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1613447-1231765548090&Command=start
An Ihrer Stelle würde ich mich beeilen - die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren in Sachen TelDaFax noch nicht eingestellt!
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Da bisher noch keine Lösung gefunden wurde, habe ich Klage beim Amtsgericht eingereicht!