Keine Jahresabrechnung

Mannheim

Ich bin seit 1.1.2010 Stromkunde bei Secura. Der Zählerstand wurde am 04.11.10 für die Abrechnung von meinem Netzbetreiber an Secura weitergeleitet. Bis jetzt (3 Monate später) habe ich noch keine Rechnung. Auf telefonische Anfrage beim Kundenservice wurde mir der Eingang des Zählerstandes im Nov. zwar bestätigt, aber auch gleichzeitig mitgeteilt, dass mein Anruf völlig unverständlich ist und es häufig vorkommt, dass die Rechnungsstellung sehr viel später erfolgt. Außerdem konnte oder wollte mir der Herr keine Auskunft darüber geben, wann ich denn die Rechnung erhalten werde. Insgesamt war dieser Mitarbeiter am Telefon arrogant und herablassend.

Bestell-/Kundennummer: 12247008

Meine Forderung an SECURA Energie:

Sofortige Erstellung meiner Jahresabrechnung

Firmen-Antwort ausstehend seit 15 Jahren, 110 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bisher hat sich bei mir Secura nicht gemeldet.

Aber Secura hat Kontakt zu mir aufgenommen, um den aktuellen Zählerstand gebeten und mir versprochen, dass im April bei dem nächsten Rechnungslauf meine Jahresabrechnung dabei ist.

Wenn noch nicht geschehen, Secura Energie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Habe eine telef. Zusage, dass die Jahresabrechnung bis Mitte April kommt. Bis jetzt habe ich noch keine Abrechnung!

Es ist alles in Ordnung, habe die Abrechnung erhalten und auch den zu viel bezahlten Betrag gutgeschrieben bekommen. Bitte kontaktieren Sie Secura in meinem Fall nicht mehr. Nochmals vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen.