Ich war bis 31.08.2010 Kunde bei TelDaFax Services GmbH.
Vor Vertragsbeginn hatte ich einen Sonderabschlag in Höhe von 200,-- € geleistet.
Bis heute habe ich keine Schlussrechnung erhalten und auch nicht den Sonderabschlag zurück erstattet bekommen.
Ich hatte viele Telefonate mit dem schlechten Kunden-Service. Alles ohne Erfolg.
Auch ein Brief per Einschreiben blieb unbeantwortet.
Ich werde mich nun an die Verbraucherzentrale wenden und hoffe, dass man mir dort helfen kann.
TelDafax - für mich nie wieder!
Bestell-/Kundennummer: 3531128
Meine Forderung an TelDaFax:
Rückerstattung des geleisteten Sonderabschlag (200,-- €)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das erging mir genauso. Erst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft brachte den gewünschten Erfolg. Habe eine Kopie der Anzeige an TelDaFax geschickt und siehe da, die Kohle war da nach einem halben Jahr. JUHU.
Für mich steht eines fest, nie wieder TelDaFax.
Hatte das gleiche Problem - siehe: http://de.reclabox.com/beschwerde/37213-teldafax-troisdorf-erwarte-rueckzahlung
Es hat sich ein Mitarbeiter von TelDaFax per Mail gemeldet. Darin steht --> Die Verrechnung des Sonderabschlags in Höhe von 200,00 Euro erfolgt mit der Schlussrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird. "Des Weiteren bedauern wir, dass es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Die entsprechende Fachabteilung wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir Ihrer Anfrage nach einer Schlussrechnung zeitnah nachkommen werden." Mal sehen, ob wirklich was passiert.
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.