Ich warte seit Anfang 2009 auf Rückerstattung von 482,41 €. Fehlerhaft erfasster Zählerstand in der Jahresabrechnung, natürlich zu Gunsten vom Teldafax, hat dazu geführt, dass ich 482,41 € zu viel bezahlt habe.
Nach mehreren Briefen, Mails und Telefonaten kam zuerst Mahnung an meine Person, dass ich 478,18 € an Teldafax noch zahlen muss. Nach mehreren Kontakten und Stornorechnungen bekam ich am 11.11.2010! die korrigierte Stornorechnung 2008 als Gutschrift (auf dem Papier) in der Höhe 482,41 €.
Am 24.02.2011 bekam ich die Schlussrechnung, die ganz falsch war. In der Abrechnung fehlte die Gutschrift von 2008 komplett und bei der Berechnung fehlen mir schon wieder 330 €. Man schreibt hier einfach zwei Abschläge, die Teldafax nie an uns erstattet hat.
Somit hat sich der Betrag, der an uns zu zahlen ist, auf 872,51€ erhöht. Ich bin auch nicht mehr bereit, einfach zu warten!
Nur gut, dass meine Frau in der Buchhaltung gearbeitet hat und ihr die Fehler aufgefallen sind.
Bestell-/Kundennummer: 2548445
Meine Forderung an TelDaFax:
Hiermit fordere ich die Firma Teldafax auf, mir den Betrag von 872,51 € innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.) Aber schön anständig sein; -) vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN.
Die sind immer erreichbar.
Auf Druck von TelDaFax? werden die Telefonnummern der Presse-
abteilung unkenntlich gemacht. Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter den Herrn Thomas M. und Frau Susanne F. Anrufen.
Sehr wichtig:
www.online-mahnbescheid.de/main.html
Auf die Startseite gehen
Herunter scrollen bis:
Informieren Sie sich über
Dort alle blau unterlegten Links anklicken und sich Sachkundig machen.
Vor allem sollte man den Gebührenrechner nutzen.
Ansonsten alle Seiten genau durchlesen.
Lieber bei einem Mahnbescheid in Vorkasse treten als alles zu verlieren.
Focus.de vom 08.03.2011:
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/tid-21553/serviceflop-wechseln-ist-kein-klacks-mit-teldafax_aid_605231.html
Hallo zusammen, gestern habe ich eine Mail von der Teldafax erhalten, dass die Buchhaltung beauftragt wurde, das Geld zu überweisen. Ich kann trotzdem die Sache nicht als gelöst betrachten. Ich hatte schon mehrmals (das können wahrscheinlich mehrere Kunden bestätigen) am Telefon gehört, dass die Buchhaltung beauftragt wurde, das Geld zu überweisen, und hat sich trotzdem nichts getan. Wenn ich das Geld auf meinem Konto habe, werde ich den Fall als gelöst markieren und sich bei entsprechenden Stellen bedanken. Viele Grüße Marian Janus
Nach fünf Tagen hat sich nichts getan.
Wie ich befürchtet habe, nur leere Versprechungen vom Teldafax. Ich werde, wie der Herr Meurer mir/uns geraten hat, in die Offensive gehen müssen.
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Wir wohnen in Sankt Augustin und sind letzte Woche nach Troisdorf in die Zentrale gefahren. Hier sind die Mitarbeiter sehr, sehr hilfsbereit! Nach so vielen Rechnungen sind die aber auch irgendwie durcheinander gekommen. Auf jeden Fall wird uns geholfen. Anscheinend haben auch wir Fehler in der Rechnung gemacht.