Auch ich bin bei Teldafax und meine Probleme liegen ähnlich. Ich bin seit Juli `09 in dem Laden, habe einen einjährigen Gasvertrag mit halbjähriger Preisgarantie gewählt, welcher prompt nach Ablauf der Garantie um über 50% angehoben wurde.
Ich habe dieser drastischen Preiserhöhung per Fax (fünf Tage lang je zehn Faxe) umgehend widersprochen, mit ersatzweise sofortigen Kündigung. Davor wurde noch die einseitige Umstellung von Lastschrift auf Überweisung einseitig vorgenommen, welcher ich ebenfalls widersprochen habe, und bisher auch keinen Cent mehr gezahlt habe. Heute kam dann die Drohung mit dem Inkassoverfahren, aber davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen.
Vor ein paar Tagen habe ich dann meine Kündigung zum 30.06.2011 erhalten, "welcher aber noch der Netzbetreiber bestätigen muss", so die Aussage von Teldafax.
Die Verbraucherzentrale sagt ja klar aus, dass das einseitige ändern der Zahlungsmodalitäten rechtswidrig ist, zudem habe ich mit der Bundesnetzagentur kommuniziert, mit folgender Aussage:
> Sehr geehrter Herr B*****m, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.02.2011 an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Wie Sie mitteilen, haben Sie von der TelDaFax nun ein Mahnschreiben, mit der Androhung eines Inkassoverfahrens erhalten. Vor diesem Hintergrund weise ich Sie nochmals darauf hin, dass am 03.02.2011 ein Verfahren (BK6-11-051) gemäß § 65 EnWG gegen die TelDaFax GmbH wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 41 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EnWG eingeleitet wurde. Dieses Verfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Insofern kann ich Ihnen lediglich die Empfehlung geben, dass Sie dem Mahnschreiben und der Androhung eines Inkassoverfahrens mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren schriftlich widersprechen.
Des Weiteren sollten Sie die TelDaFax darauf hinweisen, dass die Abschläge weiterhin per Lastschriftseinzugsverahren eingezogen werden können. Die aktuellen Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6/2011/BK6-11-001bis100/BK6-11-051/BK6-11-051_BKV.html?nn=54756
Sollte der vorstehende Internetlink aus technischen Gründen nicht funktionieren, finden Sie die Informationen unter www.bundesnetzagentur.de -> Die Bundesnetzagentur -> Beschlusskammern -> BK6.
Hinsichtlich des Sonderkündigungsrechtes kann ich Sie nochmals nur auf den zivilrechtlichen Weg verweisen. Ich kann Ihnen nur den unverbindlichen Rat gegen, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Vertrag dahingehend zu überprüfen. Sollte Klärungsbedarf bestehen, können Sie sich mit allen vertragsrelevanten Unterlagen an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Die Bundesnetzagentur ist an das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gebunden und darf keine Rechtsberatung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur * Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de
Ich würde jedem empfehlen, keine Zahlungen zu leisten, welche mit der einseitigen Zahlungsänderung zu tun hat, und abwarten was kommt. Vor Inkasso mache ich mir keine Gedanken, ich habe denen ja Lastschrift bei Vertragsbeginn angeboten, also ist es denen ihr Problem, wo sie ihr Geld her bekommen. Der nächste Schritt ist für mich dann halt der Anwalt.
Zum Schluss noch: Da Teldafax ja angeblich 80 neue Mitarbeiter eingestellt hat, wovon ja 79 damit beschäftigt sind, "nicht ans Telefon" zu gehen, möchte ich dem verbliebenen 80. Kollegen, der hier im Forum liest und die Mahnwache hält, meine Kundenummer mitteilen: 3701131. Schönen Tag noch.
Bestell-/Kundennummer: 3701131
Meine Forderung an TelDaFax:
Rücknahme d. Zahlungsänderung, sowie Drohung des Inkassoverfahrens, sofortige Vertragsauflösung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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@ Stefan Bertram
Schau dir mal diesen Bericht an:
www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.) Aber schön anständig sein; -) vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN.
Die sind immer erreichbar.
Auf Druck von TelDaFax? werden die Telefonnummern der Presseabteilung unkenntlich gemacht. Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter den Herrn Thomas M. und Frau Susanne F. Anrufen.
Focus.de vom 08.03.2011:
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/tid-21553/serviceflop-wechseln-ist-kein-klacks-mit-teldafax_aid_605231.html
Hallo Ralf,
vielen Dank für Deine Nachricht. Das Urteil war mir schon bekannt, ein seriöses Unternehmen würde darauf auch entsprechend reagieren, Teldafax ignoriert meine sofortige Kündigung aber. Da meine Vertragslaufzeit am 30.06.2011 endet und ich der Preiserhöhung widersprochen habe, warte ich nun bis zum Vertragsende ab, und zahle nur den kw/h Preis, der während der Preisgarantie galt.
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?
Zitat:
"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?
Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:
Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.
Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.
Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.
Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.
Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.
Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.
"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.
"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.
Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.
Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.
Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,
- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,
- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und
- die Schlussrechnung zu erstellen.
Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.
Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax
ein formloses Musterschreiben bereit.
Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.
Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.
"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.
Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.
Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten
http://www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Dass Teldafax nicht antwortet, ist nichts Neues!