Probleme mit Gasgebläse (Störung 24)

Wolf GmbH
Mainburg

Ich habe seit ca. drei Monaten Probleme mit meinem Brennwertgerät CGW 20/120.

Es tritt ständig der Fehler 24 auf (Fehler Gasgebläse). Dieser Fehler war bis gestern noch durch Drücken der Entstörtaste zu beheben.

Heute früh funktionierte das nicht mehr. Ich musste dem Lüftermotor mit einem kleinen "Stups" auf die Sprünge helfen.

Diesen Tipp bekam ich aus einem Internet-Forum, wo dieser Fehler von vielen Betroffenen geschildert wurde. Aus dieser großen Anzahl von Geschädigten (auch bei zwei Nachbarn mit diesen Wolfgeräten tritt diesen Fehler auf) könnte man einen Serienfehler vermuten. Diese Defekte traten bei vielen nach 2-3 Jahren auf, bei mir nach 4 Jahren.

Die Ursache ist vermutlich ein Lagerschaden am Gebläse, wodurch es in manchen Stellungen zu schwer anläuft (deshalb auch der kleine "Stups"). Meiner Meinung nach ist das doch nicht normal, das so ein Teil nach dieser relativ kurzen Zeit kaputt geht.

Doch das scheint die Firma Wolf nicht zu interessieren. Auf eine E-Mail von mir (08.03.20011) bestätigte man mir den vermutlichen Defekt des Gebläses und den Austausch. Es wurde noch auf die Gewährleistung von zwei Jahren verwiesen und jegliche Kulanz abgelehnt. Auf weitere Nachfragen wurde nicht geantwortet. Dies deckt sich auch mit den Aussagen anderer Geschädigter.

Meine Forderung an Wolf:

Klärung des Sachverhalts und eine akzeptable Lösung

Antwort auf die Beschwerde vom 19.03.2011
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.03.2011 | 07:03 Uhr

Guten Tag Hr. Sitte,

zunächst möchten wir uns für den Ausfall des Gasgebläses entschuldigen. Sicherlich ist es ungewöhnlich und nicht normal, dass ein Gebläse nach 4 Jahren ausfällt. Ihre Email vom 08.03.2011 hat unser Service beantwortet und auf die 2-jährige Gewährleistung hingewiesen. Aus diesem Grund wurde eine Kostenübernahme abgelehnt. Nach der Durchsicht unseres Emaileingangs ist nach Ihrem Email vom 08.03.2011 keine weitere Nachricht bei uns eingegangen.

Die Fa. Wolf bietet Ihnen an, dass wir das Gebläse im Rahmen der Kulanz zur Verfügung stellen, obwohl die Gewährleistung bereits seit 2 Jahren überschritten ist. Für den Austausch können Sie entweder Ihren Installateur beauftragen oder unseren Werkskundendienst, wobei die Anfahrts- und Arbeitszeitkosten bauseits getragen werden. Die Materialkosten übernimmt Wolf.

Bitte setzen Sie sich mit uns unter service@wolf-heiztechnik.de in Verbindung, ob wir Ihnen das Gebläse zuschicken dürfen, oder Sie wünschen, dass der Austausch durch unseren Werkskundendienst durchgeführt wird.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen akzeptablen Lösungsvorschlag unterbreitet zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. S. Mühl

Wolf Kundenservice

bewerten sie die antwort von Wolf GmbH

Der Sachverhalt ist doch geklärt und eine Lösung, Austausch des Gebläsen, wurde doch angeboten. Man kann ja Gesetzte doof finden, aber rütteln kann man trotzdem nicht daran.

Es kann doch aber nicht normal sein, dass solche Teile nicht länger wie vier Jahre od. weniger halten. Dann muss man als Hersteller, der für deutsche Qualität, Testsieger usw. Werbung macht, auch zu einem Qualitätsmangel stehen. Es kann doch kein Zufall sein, dass von drei Bekannten mit den gleichen Wolfgeräten, die gleiche Fehlermeldung auftritt.
Außerdem finde ich es schon ein wenig verwunderlich, wenn auf mehrfache Nachfragen nicht geantwortet wird!

Da gibt es nur eine Lösung: Mit Weißhaupt gleich auf Qualität setzen.

Habe heute eine positive Nachricht von der Firma Wolf erhalten und bin mit dem Lösungsvorschlag voll zufrieden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.

Auch bei unser Gastherme von der Firma Wolf CGW 20/120 tritt diese Störung seit längerem auf, auf nachfrage bei der Firma Wolf bekam ich folgende Antwort:
in Ihrer eMail vom 14.06.2011 sprechen Sie den Ausfall des Gebläses an Ihrer Therme an.

Auf elektrische und bewegliche Teile sind zwei Jahre Gewährleistung.
Kulanzregelungen seitens der Fa. Wolf GmbH werden nur bei Überschreitung der Gewährleistungszeit von wenigen Monaten vereinbart. Nach einer Betriebszeit von ca. vier Jahren ist eine Kulanzregelung nicht mehr möglich.

Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt dargelegt zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. A. Franz Haubner

Schade das auf Kulanzanfragen bei der Firma Wolf so unterschiedlich reagiert wird